Full text: Neues Archiv für preussisches Recht und Verfahren, sowie für deutsches Privatrecht (Jg. 3 (1837))

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weil.im Augenblick, wo v. Dorville die Session der
10000 Thlr. vorgenommenv auch seine Verbindlichkeit
gegen den Grafen zn Lynar als. Verkäufer wieder auf,
gelebt, diesem persönlich dafür aufzukommen, daß derselbe
wegen jener 10000 Thlr., die er, v. Dorville, als
Schuldner übernommen, nicht in Anspruch genommen
werde, weßhalh dann die Ccssionare nur ein also bc-
sck>räilktcS Recht erwerben konnten.
3» N. 37. (S. 337.).sind die zwei Rechtsfragen
entschieden: 1. Hasten von mehreren Mlterben Diejenigen,
welche Erben ohne Vorbehalt geworden sind, schon dcßhalb
solidarisch für eine Erbschaftsschukd? 11. Ist auf die,
Solidarität ihrer Verpflichtung die Theilung des Nach,
lasses von Einfluß? — Der erste Senat des Ober-Lan,
desgcrichtS zu Stettin verurtheilte hier die Verklagten, ,
-weil einer von ihnen die wenigen vorhandenen Nachlaß,
Essccten an sich genommen, was so gut wie eine Thck,
lung scy. Der zweite Senat wies diesen zu spät vorge-
brachten Klaggrund zum besonderen Verfahren, daö Geh.
Ober,Tribunal endschied endlich am 5. Januar 1835
für die Solr'darhaftbarkeit auf Grund der unterlassenen
Jnventarslegung auö dem vom Attrsberger Ober-Landes,
gcricht im Archiv Jahrgang I. S. 553 ff. entwickelten
Gründen, und weil die mit Bewilligung der übrigen Erben
erfolgte Hinwegnahme der hknterlassenen Sachen von Seiten
des zweiten Beklagten einer Theilung in der Wirkung
ganz gleich zu achten sty.
In N« 38. (S. 349.) ist auf den Grund von
§. 687. 684. A. L. R. 11. 1. entschieden: Ein Ehe,
wann, dessen Frau sich eigenmächtig und ohne rechtmäßigen

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