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dem Liepmann zustchend, auf Anrechnung des Kauf-
preises überwiesen, welcher, Graf Ly na r, auch mit dem
Gläubiger LiepmauNdie Vereinigung, daß das Kapital
vorläufig nicht abgetragen werden, sonder» auf den Gü-
tern hypothekarisch versichert bleiben sollte, getroffen, also
sich mit dem Gläubiger in persönliche Beziehung gesetzt'
hatte. Graf Lynar verkaufte die Güter weiter an einen
v. Dorvkllc, welcher ebenfalls'die noch nicht berich-
tigten 10000 Thlr. in Anrechnung auf den Kaufpreis
übernahm, solche auch wirklich dem Cessionar des Liep«
mann gegen Quittung und jurei cessa zahlte, von
Dorville räumte zwei anderen Kapitalien die Priorität
ein, und ccdirte demnächst das Kapital der lOOOOTHlr.
weiter. Ta dieses später ausfiel, so klagte der letzte
Eigenthümcr desselben gegen den Erben des Grafen Moriz
zu Lynar, vermeinend, die persönliche Schuld bestehe
noch auf den'- Grund jenes Anhangs,-Paragraphen. Cs
wurde inzwischen von den' beiden Senaten des Ober-
Landesgerichts zu Frankfurt anerkannt, daß die persönliche
Schuld durch die erfolgte Zahlung erloschen, die spätere
Cession der bezahlten Schuld durch den Zahlenden nur.
eine Novation unterstelle,— oder, wir von der Hagen
sagen würde, der Cedent als Constituent erscheine —
daher die einmal durch Zahlung getilgte Verbindlichkeit
des v. Lynar durch spätere Sessionen der, ohnedem
wesentlich veränderten, Hyeothekcnstelle nicht wieder habe
aufleben könne». DaS Geheime'Ober-Tribunal mochte
nun aber diese schwierige Scheidungder Hypotheken stelle
sor der Hypothekenforderung m'cht grade billigen,
wies aber de» Kläger auch ab, «nd zwar aus dem Grunde,