Full text: Neues Archiv für preussisches Recht und Verfahren, sowie für deutsches Privatrecht (Jg. 3 (1837))

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boheit. Es wird' daher unhistorkschen Schriftstellern
nicht gelingen, jene Grundsätze politisch anrüchig zn machen;
unter ihrem Schatten ist der Baum achter deutscher Freiheit
groß gewachsen, nicht jener Freiheit- wie sie die Volks-
Souvcraknktät schaffen will. Morgen den Götzen anbetend,
den sie heute gemacht, und Uebcrmorgcn ihn wieder jcr*
störend! Alle Constitutionen Europa's haben diese Grund-
sätze. Preußen hat keine geschriebene Constitution, kan»
eine solche als ein noch werdender Staat uoch nicht
haben, ohne kn der Schnellkraft, die ihm in seiner Ent-
w'ckclung als Europäische Weltmacht ganz nngemindert
bleibm muß, wesentlich beengt zu werden. Aber es hat
nichts desto minder die erhaltenden Grundsätze, welche ei»
Dermächtniß vergangener Geschlechter, ein Kapital der Cnltnr
für die Nation darstcllcn, und bcfiildet sich wohl dabei.
Wir leben im Zeitalter der Garantien, und auch Preußen
hat die seinen kn einem anerkannten, kn das geistige Ei-
gcnthum der Nation nbcrgcgangcncn- Kapital von deut-
schen VcrfassungsrGrnndsätzcn. Preußen hat ein deutsches
Königthuni, und kein orientalisches. Es bewährt sich
hier, waS einst Fr. v. Schlegel7) gesagt: --eine
wahrhaft lebendige Kraft beruht nicht auf der Vertilgung
alles freien Lebens um sich her; vielmehr wird ein Herr-
scher von starkein Geiste und von großer Seele' um so
mächtiger seyn, je mehr Leben und freie Kraft auch
in allen übrigen Theilerr des ganzen Staatskörpers ist."
Und Preußen erschrickt daher nicht vor der Unabhängigkeit
seiner Gen'chte, kennt ihre Absetzbarkeit nur durch Urtel

7) Vorlesungen über die neuere Geschichte S. 157.

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