2.
Inhalt
I » h <» r t
Geitt
I. lieber resp. Nullität, insbesondere das sogenannte
Negotium clauriieans« Von Boele . . . . 1
II. 1) Kann von einem Miteigentümer eine- zur Sub-
hastation gestellten Gutes, um zum Mitbieten zu-
gelassen zu werden, Kaution, gleichwie von jedem
andern Mitbieter gefordert werden, oder ist
derselbe einem eingetragenen Gläubiger gleich zu
achten, nach §. 11. des Gesetzes vom 4. Marz
1834 über den EubhastationS- und Kaufgelder-
LiquidationS-Prozeß?
2) Ein SubhastationS-Znteressent kann auS einem,
aus dieser feiner mitconcurrirenden Eigenschaft
bergenommenen Grunde das ihm den Zuschlag
ertheilende AdjudicationS-Erkenntniß nicht als
nichtig anfechten. Rechtsfall, mitgetheilt vom
Herrn Ober-Landesgerichts-Assessor Pape zu
Dortmund.. 17
III. Entscheidungen deS Königs. Gebeimen Ober-Tribunals,
herausgegeben im amtlichen Aufträge vom I)r. August
Heinr. Simon und Heinr. Leopold v. Strampff.
ar Band. Rezension von Sommer (Schluß.) .
27