Full text: Neues Archiv für preussisches Recht und Verfahren, sowie für deutsches Privatrecht (Jg. 7 (1841))

20. Bemerkungen betreffend einige, bei Anberaumung und Abhaltung des Kaufgelderbelegungs-Termines eintretende Zweifel und Uebelstände, insbesondere bei Subhastationen von Grundstücken, deren Besitztitel noch nicht berichtigt ist

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XM.
Bemerkungen betreffend einige, bei Anberau-
mung und Abhaltung des Kaufgelder-
belegungs-Termines eintretende Zweifel
und Uebelstände, insbesondere bei Sub-
hastatione» von Grundstücken, deren
Besttztitel noch nicht berichtigt ist.

Mktgeeheilt
von N.

(S'ttte sehr bestrittene Frage, welche bei Änberaumung
des Kaufgelderbelegungs-Termins entsteht, ist die:
Unter welchem Präjudiz der Schuldner (Subhastat) zu
diesem Termine vorzuladm sey?
Daß derselbe zum Termine vorzuladen sey, wird im
Gesetz vom 4. März 1834 §. 16. festgesetzt; unter welcher
Verwarnung der Schuldner aber vorzuladen sey, darüber
. ist sonderbarer Weise im Gesetze nichts bestimmt, viel-
mehr enthält selbiges nur ein Präjudiz für die gleichfalls
vorzuladenden Käufer und Gläubiger.
Das generell während der Instruction der Processe
eintretende Präjudiz des §* 44. Proeeß-Ordnung Lit. 9.

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