Full text: Neues Archiv für preussisches Recht und Verfahren, sowie für deutsches Privatrecht (Jg. 7 (1841))

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XV11I. Schluß.
Die hier geschilderten Vergriffe des Klosters Graf-
schaft an den guten Rechten seiner Leute, sind allerdings
stark und wohl geeignet, unsere Indignation zu erregen.
Aber sie stehen leider nicht isolirt da. In der Landeö-
«nd Rechtsgeschichte, werden wir ähnlichen korrupten
Ansichten über die geschichtliche und rechtliche Stellung
des Landmannes, auch bei anderen Klöstern, insbesondere
bei den Teutschordens-Rittern zu Mülheim und fast bei
jeder Gutsherrschast von einiger Bedeutung, begegnen; so
daß man wohl sagen kann, es war allgemeine Richtung
der damaligen Gutsherrschaften, den freien Bauernstand
zu vertilgen und durch Leibeigene zu ersetzen. Wenn
dieses jetzt etwas parador klingt, so ist eö als ein Zeichen
der besseren Zeit, worin wir leben zu betrachten. Taß
es aber früher wirklich so mit der Sache bestellt war,
mögen folgende Auszüge aus einem Briefe der Abtissin
Anna von Kettler, an den Abt Johann v. Hülß
zu Alten-Campe lehren, worin dieselbe ihr Verdienst
um die Verbesserung der Einkünfte des Klosters Benning-
hausen zusammenstellt. — Sie wurde 1509 gewählt
und regierte ziemlich lange. — Nachdem sie erzählt, daß
sie die Kirche neu gebaut, eine Oelmühle angelegt und
gegen die von Schorlemer siegreiche Prozesse geführt,
fährt sie fort:
„3tem wy hewet ock wrdder by en (beieinander)
gekregen, vnsen hoff to weringhusen, gelegen by
den kotten (Westernkotten), den der houelude lüde

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