3.
Nachlese zur Unmöglichkeitslehre
:
Erster Beitrag
Von Prof. Krückmann in Münster i. W.
Nachdruck verboten.
I.
Nachlese zur Unmöglichkeitslehre.
Erster Beitrag.
Bon Prof. &¥ttcftnamt in Münster i. W.
8 1. Die Lehre Nabels. § 2. Die Gebundenheit an das Leisten-
sollen. ß 3. Die Haftung in der Schuld. 8 4- Der außerprozessuale
konkrete Rechtsschutzanspruch. 8 ö- Der außerprozessuale und der inner-
prozessuale konkrete Rechtsscheinschutzanfpruch. § 6. Der Rechtsschutzanspruch
des Beklagten und der Rechtsschutzanspruch des Schuldners.
In den nahezu drei Jahren, die seit Veröffentlichung
meiner Abhandlung Unmöglichkeit und Unmöglickkeitsprozeß
(Tübingen, I. C. B. Mohr) verflossen sind, haben verschiedene
Schriftsteller in beachtlicher Weise diesen Gegenstand ausgegriffen,
so daß eine Auseinandersetzung mit ihren Theorien, nachdem
sich die Flutwelle verlausen zu haben scheint, angebracht ist.
Wir werden zu den einzelnen Schriftstellern in der Reihenfolge
Stellung nehmen können, da eigentlich jeder von anderen
dogmatischen Erwägungen ausgegangen ist und ein anderes
Gebiet bearbeitet hat.
§ 1. Die Lehre Nabels.
Die größten Anregungen gehen aus von Nabel in seiner
Festgabe für Bekker. Seine Abhandlung: Unmöglichkeit der
Leistung, Eine kritische Studie zum Bürgerlichen Gesetzbuch,
ist Teil der Festgabe: Aus römischem und bürgerlichem Recht.
Die Zitate geschehen nach den Seitenzahlen der Sonderausgabe.
LVII. 2. F. XXI. i