Full text: Neues Archiv für preussisches Recht und Verfahren, sowie für deutsches Privatrecht (Jg. 15 (1852))

Provinzial-Gesetzbuch sanctioniren würde, so werde
doch, so lange sie nicht er vsu gesetzt worden, und
als ei» jus quaesitum dadurch entstanden, nicht außer
Acht gelassen werden können, mithin io eusu daraus
Rücksicht zu nehmen sein. Dies könne auch wohl um
so weniger ein Bedenken haben, als daS fragliche
Haus kein Jllatum der Ehefrau sei, sondern der Ehe^
mann selbst es acquirirt habe und den Verkauf theil S
zur Tilgung einer vom Ankauf selbst herrührenden
Schuld geschehen sei, die Frau auch nicht selbst gegen
den Verkauf ausgetreten sei, der Mann sie aber nich;
contra proprium factum vertreten und sich mit ihreui
Widerspruch nicht gegen eigene Verpflichtung schützen
könne, vielmehr die Frau, wo sie sich facultatem eon-
trad icendi beigelegt hätte, gegen den Verkauf protes-
tando hätte einkommen müssen.
Das Urtheil II. Instanz ist in dritter Instanz be-
stätigt; aus welchen Gründen, konstirt nicht. Das Appel-
lationsurtheil in dieser Sache ist das einzige, worin di;
fragliche Observanz als bestehend anerkannt ist. Schwan-
kender sind die Entscheidungsgründe in dem AppellationS
tirtheil in Sachen Esten c/a Kemper. Die Eheleute Esten
hatten nämlich durch Vertrag vom 11. August 1790 von
den Eltern der Frau die Kempers Colonie übertragen er-
halten. Durch einen zwischen den Eheleuten Esten und
den Eltern der Frau während der Minderjährigkeit der
Frau Esten geschlossenen Vertrag vom 10. Novbr. 179.»
wurde dieser Uebertrazsvertrag wieder aufgehoben; di:
Ehefrau Esten trug nun in einer Klage gegen ihren Vater
auf Annullirung des Vertrages v. 10. Novbr. 1790 und
Erfüllung des Vertrages vom I I. August 1790 an. 3:>
erster Instanz wurde nach dem Klageantrags erkannt;
die Gründe konstiren nicht. Das erste Urtel wurde in H.

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