Inhaltsverzeichnis : Erläuterungen der Pandekten nach Hellfeld (2)

Soluto  matrimonio  dos  quemadm.  pet.  173
Der  Beweis  der  Jllation  des  Brautschatzes  kann
übrigens  gefuͤhrt  werden,  entweder  küͤnstlich,  durch
Wahrscheinlichkeitsgründe,  oder  direct,  und  zwar;
a)  durch  Urkunden;
b)  durch  Zeugen,  wobei  man  auch  zur  Begünstigung
des  Brautschatzes,  die  nächsten  Anverwandten  allenfalls
zur  Begründung  des  Ergaͤnzungseides  zulaͤßt,  da  in  dergleichen ¬
  häuslichen  und  Familienangelegenheiten  nicht
leicht  fremde  Personen  als  Zeugen  vorkommen  koͤnnen;
c)  durch  Eidesdelation;
durch  das  Geständniß  des  Ehemannes.  Doch  be=  |
weist  dieses  nur  gegen  ihn  selbst  und  seine  Erben  völlig:
nicht  aber  gegen  andere,  z.  B.  im  Concurs  der  Gläubiger; =
  es  wäre  denn  unläugbar  schon  früher  und  unter
Verhaͤltnissen  ertheilt  worden,  wo  es  weniger  verdaͤchtig
seyn  konnte;  dann  würde  es  freilich  zum  Ergänzungseide =
  helfen  können.  Henr.  Brokes  Select.  observat:
forens.  Obs.  XI.  —
Lib.  XXV.  Tit.  III.
De'agnoscendis  vel  alendis  liberis  etc.
ad  §.  1285.
Actio  de  agnoscendis  liberis  s.  de  partu
agnoscendo,  ist  eine  Präjudicialklage  (§.  272.).
welche  dahin  geht,  daß  Jemand  ein  Kind  fuͤr  das  seinige
anerkennen,  und  ihm  den  noͤthigen  Unterhalt  geben  solle.
Sie  ist  theils
a)  directa,  wenn  sie  wegen  des  Beklagten  ehelicher, =
  theils
            
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