Handlungen der Berliner Rational-Versammlung den berühm-
ten d'Ester'schen Gemeinde -Ordnung- Entwurf, die Herr-
schaft der beständig auf der Straße rathschlagenden Kopfzahl-
männer verkündend, anzusehen, um den Unterschied zwischen
einer revolutionären und einer auf altdeutschen, freilich nicht
auf sarrriatilchen, Grundlagen ruhenden Gemeinde-Ordnung
zu fassen. — Die Vergipselung der Gemeinde- und Kreis-
Qrdnung im Bezirke und in der Provinz stellen Versuche
dar, deren Ausfall man abwarten muß, und es wäre wohl
möglich, in der Prcvinüal-Vcrtretung dem in die Pairskam-
mer berufenen großen Grundbesitze eine selbstständige Vertre-
tung zu geben, die solchen gebornen Nathgebern der Krone
eine gründliche Ksnntniß der Objekte, welche sie nachher in
der höchsten Instanz zu verhandeln haben, ermöglichte.
Daß eS bei der Ausführung höchst wünschbar ist, diese
Gesetze aus ihren Quellen auslegen zu können, steht sicher
außer Frage. Der Verfasser, selbst Mitarbeiter an denselben
in der ersten Kammer, hat daher sehr wohl gethan, die
wörtlich mitgetheilten gesetzlichen Bestimmungen durch Die
Motive der Regierungs-Vorlagen, die Verhandlungen der
Kommissionen beider Kammern und in den Kammern selbst
sowie durch Rückblick auf die frühere Gesetzgebung zu erläu-
tern. Wie viel wir in solcher Weise vor den Auslegern frü-
herer Gesetze voraus haben, steht außer Frage. -- Wir können
das vorliegende Werk nur sehr empfehlen, glauben auch
kaum, daß die erste und zweite Kammer über erhebliche Ver-
änderungen der Gemeinde-Ordnung sich einigen werden.