Full text: Neues Archiv für preussisches Recht und Verfahren, sowie für deutsches Privatrecht (Jg. 1 (1834))

- Es irrt der Mensch, so lange er strebt. Ni«
mand. weiß. das besser, als der praktische Jurist,
dessen tägliches Geschäft es ist, Ueberzeugnngen zu
gründen,. oder zu. erschüttern. . - Erst auf redlichen
Streit-7—älseextAtio ^7-kann die endliche Entscheid
düng auctoritas rerum perpetuo similiter ju-
jiicatarum — folgen. Darum wird denn in unserm
Archiv die Gegenrede frei seyn. Weder wir werden
für. unsere Meinungen Unfehlbarkeit in Anspruch
nehmen, noch werden wir das den Meinungen An-
derer — mögen sie auch selbst in der Form Rechtens
'ausgesprochen seyn — gestatten. Alle müssen Wider-
spruchs gewärtig seyn. Achtung des Anstandes, Ur-
banität, Liebe für das, Vaterland und seine, wenn
auch mitunter nur bedingt guten, Institutionen —
sind Bedingungen, die sich für die öffentliche Rede
eines Preußischen Juristen ganz von selbst verstehen,
deren Einhaltung einem harmonisch gebildeten juri-
stischen Gemüthe so leicht ist.
Ein wesentlicher Theil des allgemeinen Land-
rechts ist das in dasselbe aufgenommene, Deutsche
Privatrecht. Auch außer dem Kreise der Preußischen
Gesetzgebung bestehen noch sehr viele Institute des
Deutschen Privatrechts und führen täglich in der
Rechtssprechung zu den schwierigsten Erörterungen.

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