Full text: Neues Archiv für preussisches Recht und Verfahren, sowie für deutsches Privatrecht (Jg. 1 (1834))

IV

Praxis — herauszugeben ein neues Archiv für Prem
ßlsches Recht und Verfahren. Alle, denen es ernst
ist um die Wissenschaft und ihre Anwendung, sind
. zur Theilnahme berufen.
Das Archiv soll enthalten: Abhandlungen über
Theorie und Praxis, Rechtsfälle, Beleuchtungen von
merkwürdigen Erkenntnissen, endlich auch Recensionen.
Es wird, alle Theile unseres Rechts und Verfahrens
umfassen. Auch die Philosophie des Rechts, Bei«
trage zur Revision d?r Gesetzgebung, gehören -in
«nserni Kreis. Es gibt hier freilich, wie überall,
gewisse Grenzen, wir kennen sie.
Wir hoffen immer daS geben zu können, was
auch in der Zeit wichtig ist. Darum wird denn
der Entwickelung des durch die Verordnungen vom
1. Juni und 14. Dezember 1833 angebahnten neuen
Verfahrens eine vorzügliche Aufmerksamkeit gewidmet
werden. ^E.s werden darum aber nicht andere Dok«
trinen in den Hintergrund gestellt werden. Und
was der Zeit fruchtbarer Schooß ferner Neues bringt,
wird in unserm Archiv besprochen werden. Es soll
den wissenschaftlichen praktischen Juristen das geben,
was diese von einem solchen juristischen Sprechsaal
zu wünschen berechtigt sind.

Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer