Full text: Neues Archiv für preussisches Recht und Verfahren, sowie für deutsches Privatrecht (Jg. 1 (1834))

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welche dkeEinführung des unrevidkrten LandrechtS im Her«
zogthum Westphalen, vollends in Rücksicht auf die Provkn-
zialrechte, hervorgebracht hat, dürfte er schwerlich jenen
Provinzen einen zweimaligen Gesetzgebungswechsel wün«
schen wollen.
Die folgenden Abschnitte sind über schrieben. XI Cha-
racterkstik der Redaction des preußischen Landrechts in
Bezug auf Materie und Form. XII Fernere Schicksale
der preußischen Gesetzgebung. XH1 Ist das preußische
Landrecht einer wissenschaftlichen Bearbeitung fähig , und
warum ist ihm dieselbe bisher, in dem erwünschten Grade
nicht zu Theil geworden? XIV Zweck der vorliegenden
systematischen Darstellung des preußischen Civilrechts. —
Der Raum ist zu kurz, als daß wir uns auch darüber
hier verbreiten könnten — wie denn überhaupt der Zweck
der vorliegenden Rccension nur war, dem Leser eine all-
gemeine Ansicht deS vielen Trefflichen, was er in dem
Werke finden wird, zu geben. Und daran einige Bemer-
kungen zu knüpfen. Der Verfasser wird sich aus diesen-
Bemerkungen überzeugen, mit wie großer Aufmerksamkeit
wir seinen gediegenen Darstellungen gefolgt sind, und wie
sehr wir ihn, selbst durch Widerspruch, achten.

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