Full text: Neues Archiv für preussisches Recht und Verfahren, sowie für deutsches Privatrecht (Jg. 11 (1845))

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daS erster Instanz«Urthekl vom 17. Mai 1836 war
unter andern der Provokar verurtheilt, ihr 9010 Thlr-
Gold, nebst Verzugszinsen, heraus zu geben. DaS Ap-
pellativus-Srkenntniß vom 16. Dezember 1843 setzte
dagegen abändernd diesen Betrag ans 2174 Thlr. 25
Sgr. 10 Pf. herab, und sie batte auf Wicderherstel,
lung des ersten Urthcilü sich gewisse Rechnung gemacht.
Es erfolgten daher unmittelbar nach Publikation
des obigen Urtheils die heftigsten Beschwerden nicht bloß
beim Justizministerium, sondern auch bei deS Königs
Majestät unmittelbar.
In den Berichten, welche von dem König! Ober-
landesgericht dazu erstattet sind, war auf die Bahn
gebracht: Revibentin solle versuchen, ihr Rechtsmittel
anderweit und richtig anzubringrn.
Auch wurde dieselbe durch Minisierial - Rescript dar-
auf hingewiesen
Das König!. Oberlandcsgericht fertigte daher dem
Stadtgericht zu M. unter'm 16. November 1844 daS
Appellativus-Erkenntniß vom 16 Dezember 1843 zur
Publikation in neuen Ausfertigungen zu, und unter',»
8. Dezember ging eine abermalige Revisions-Anmeldung
der Provokantin ein.
DaS Stadtgericht fand zwar die Wiederholung des
Rechtsmittels unstatthaft und wies wiederholte Anträge
zurück
Der Antrag (so lautete die Resolution vom 23.
Dezember 1844), "daß das Tribunals - Erkenntniß
vom 30 August c. unbeachtet bleibe, und dasjenige
Rechtsmittel in diesem Verfahren, welches eben durch

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