Full text: Jherings Jahrbücher für die Dogmatik des bürgerlichen Rechts (Bd. 52 = 2.F. 16 (1907))

Recht des Urhebers auf Versendung von Rezensionsexemplaren. 481
lassungsort der betreffenden Schristleitung der in Betracht
kommenden Zeitschrift zu leisten hat, so hat der deutsche Ver-
leger, der an eine französische Zeitschrift auf Grund des in
Deutschland abgeschlossenen Verlagsvertrages Besprechungs-
exemplare zu liefern hat, nicht ein Exemplar, sondern zwei
Exemplare zu liefern; denn da der Parteiwille auf eine Er-
möglichung einer Besprechung in der betreffenden französischen
Zeitschrift gerichtet ist, so ist er mittelbar auch auf die Schaffung
der sachlichen Voraussetzungen für die Erreichung dieses Zweckes
an dem Leistungsorte gerichtet; die sachliche Voraussetzung für
die Ermöglichung der Besprechung des Werkes in einer franzö-
sischen Zeitschrift ist aber die Lieferung von zwei Besprechungs-
exemplaren, da durch die Einsendung eines einzigen Exemplars
nach der in Frankreich herrschenden Uebung eine Besprechung
noch nicht herbeigeführt wird; ausdrücklich erklärt brauchen aber
diese mittelbaren rechtsgeschäftlichen Folgen nicht zu sein^).
Da nun die Versendung von Besprechungsexemplaren eine
Unterart der Verbreitung des Werkes ist und die Verbreitung
sich nach der herrschenden Uebung an die Vervielfältigung so
unmittelbar anzuschließen hat, wie dies der ordnungsmäßige
Geschäftsbetrieb des Verlegers zuläßt1 2 3), so hat auch die Ver-
sendung der Besprechungsexemplare unverzüglich nach Abschluß
der Vervielfältigung zu erfolgen.
Wenn nun auch der Urheber aus dem Derlagsvertrage
ein Recht daraus erwirbt, daß der Verleger an die Schrift-
leitungen der in Betracht kommenden Zeitschriften und Zei-
tungen Besprechungsexemplare verschickt^), so erwirbt er doch
1) Vergl. Enneccerus, Lehrbuch des bürgerlichen Rechts8 1, 338;
Enneceerus, Rechtsgeschäft 145ff.
2) Vergl. Voigtländer, Berlagsgesetz (1901) S. 209; Verlags-
recht (1893) S. 69.
3) Vergl. §§ i und 14 Verlagsgesetz in Verbindung mit § 335 BGB

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