Full text: Jherings Jahrbücher für die Dogmatik des bürgerlichen Rechts (Bd. 38 = 2.F. 2 (1898))

500

Dr. Danz, Laienverstand nnd Rechtsprechung.

vorliegt; dazu gehört ein ganzer Mann! Es gehört ein
Mann dazu, der mitten im Leben steht und ein offenes Auge
hat für die Vorgänge im Leben, für die Handlungen seiner
Volksgenossen; denn auf Grund dieser Beobachtungen hat er
dann den betreffenden Rechtssatz, den Satz der Verkehrssitte
zu bilden, gerade wie der gute Gesetzgeber, der auch die Ge-
wohnheiten seines Volkes, die Sätze, die das Leben bildet, eruirt
und dann fixirt. Hierzu nützen dem Richter seine juristischen
Kenntnisse nichts; da ist d e r Richter der beste, der ein gut
Theil gesunden Menschenverstand hat, der ihm die Möglichkeit
gewährt, die Vorgänge im Leben seiner Volksgenossen zu ver-
stehen und zu würdigen.
Hoffen wir, daß unsere Richter dieser hohen Aufgabe
gewachsen sind und entsprechend den Vorschriften der §§ 157,
242 Recht sprechen. Für die Lehrer des Rechts wird es aber
jetzt eine Hauptaufgabe mit sein, die Jünger des Rechts auf d i e s e
Aufgabe, die ihnen später obliegt, hinzuweisen und sie zu
dieser Aufgabe genügend vorzubereiten, ihnen insbesondere
zu zeigen, daß mit den im B.G.B. aufgestellten Rechtssätzen
nicht die Zahl der Rechtssätze, die sie einmal anzuwenden
haben werden, erschöpft ist, sondern daß es ebenso wichtige,
ebenso schwerwiegende Rechtssätze giebt, welche sie nur die
Lebenserfahrung, die Verkehrssitte kennen lehrt.

Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer