Full text: Jherings Jahrbücher für die Dogmatik des bürgerlichen Rechts (Bd. 68 = 2.F. 32 (1919))

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v. Schwind,

Mit Spannung sehe ich dem Erscheinen des lange vor-
bereiteten und lange erwarteten Obligationenrechts meines
Freundes Paul Puntschart sowie der Fortsetzung der
glänzenden Arbeiten von Hans Planitz entgegen und dank-
bar anerkenne ich all die Förderung und Anregung, die ich
aus den letzten Schriften des mir persönlich so nahestehen-
den, viel zu früh verstorbenen Emil Strohal und jüngst
auch wieder in dem an Gründlichkeit und Ausführlichkeit
nicht leicht zu überbietenden Buche Otto Schreibers ge-
funden, das für unsere Lehre einen festen Platz und ein
sehr weitgehendes Anwendungsgebiet im heutigen deutschen
bürgerlichen Rechte zu erkämpfen sucht *).
Neben anderen Dingen, die ich zum Ausdruck bringen
möchte, waren für mich für die Veröffentlichung der folgenden
kleinen Nachlese entscheidend insbesondere Ueberlegungen
methodischer Art.
1) Diese Abhandlung wurde im wesentlichen ausgearbeitet
und fertiggestellt im ersten Kriegswinter. Gründe, die zum Teil
in mir selbst, zum Teil in der Schwierigkeit des Druckes in unserer
schweren Zeit lagen, haben das Erscheinen namhaft verzögert.
Ich hoffe aber, daß sie auch jetzt noch eine gewisse Beachtung
finden wird, wenigstens insoweit, als man in unseren ernsten
Tagen des Kampfes um Leben oder Untergang noch Lust und
Muße finden kann für rechtstheoretische und rechtsdogmatische
Probleme. — Selbstverständlich will ich in dieser Nachlese nicht
auf alles eingehen, was der Literatur gegenüber zu sagen wäre;
aber bei aller Einschränkung mußte ich dabei viel weiter, als ich
gewünscht hätte, — der Not gehorchend, nicht dem eigenen Triebe —
auf die eigenartigen, meines Erachtens anfechtbaren Wege folgen,
die sie eben eingeschlagen hat, und gegen die nach meiner Ueber-
zeugung anzukämpfen und Einspruch zu erheben ist. Die Literatur-
verweise habe ich auf das unumgänglich notwendige eingeschränkt.
Im allgemeinen sei hier ein für allemal auf das Literaturver-
zeichnis und die Literaturangaben verwiesen, die sich insb. neuestens
bei O. Schreiber, Schuld und Haftung als Begriffe der privat-
rechtlichen Dogmatik, I, Leipzig 1914, bei Strohal, Schuldpflicht
und Haftung (Festgabe für Binding) und bei v. Schwerin,
DRG., 2. Aufl., S. 101 ff. so reichlich finden.

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