Full text: Jherings Jahrbücher für die Dogmatik des bürgerlichen Rechts (Bd. 68 = 2.F. 32 (1919))

3. Schuld und Haftung im geltenden Rechte

I.

Schuld und Haftung im geltenden Rechte.
Eine Nachlese
von Prof. vr. Ernst Areih. v. Schwind in Wien.
Quousque tandem abutere
patientia nostra!
Inhaltsübersicht: I. Vorbemerkung S. 1. — II. Schuld
und Haftung S. 11. — III. Haftung S. 15. — IV. Beziehungen
von Schuld und Haftung S. 39. — V. Schuld S. 52. —
VI. Gläubigerschuld und Grundschuld S. 66. — VII. Eigentümer-
hypothek und Eigentümergrundschuld S. 121. — VIII. Schuld-
übernahme S. 143. — IX. Ergebnisse S. 151. — X. Exkurs S. 176.
I. Vorbemerkung.
Gar manchem Leser dieser Zeilen dürfte das an die
Spitze gestellte Motto von selbst in den Sinn kommen, wenn
er den Titel liest, den diese Studie trägt. Will ich ganz
offen sein, so fühle ich selbst mich nicht immer frei von
einem ähnlichen Empfinden bei so manchem der immer von
neuem erscheinenden dogmatischen Werke, die Variationen
über dieses Thema bringen. Das mag befremdlich erscheinen,
da doch nicht zweifelhaft sein kann, daß ich mit meiner
Ueberzeugung ganz auf Seite dieser Lehre stehe, und ich mir
ebenso sehr bewußt bin, wie viele geschichtliche Probleme zu-
mal für die älteste Zeit in dieser Lehre erst noch der Lösung
harren, wie daß eine befriedigende Rechtsdogmatik für das
heutige Obligationenrecht nur von dem zu erwarten ist, der
die Gedankengänge der Lehre A miras — denn auf diese
und nicht auf die ihnen vorangehende Lehre von Alois
B r i n z kommt's dabei an — wirklich in sich ausgenommen hat.
LXVIII. 2. F. XXXII.

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