Volltext: Jherings Jahrbücher für die Dogmatik des bürgerlichen Rechts (Bd. 68 = 2.F. 32 (1919))

Schuld und Haftung im geltenden Rechte.

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VII. Eigentümerhypothek und Eigentümergrundschuld.
Bevor ich indes auf diese theoretische Frage mich näher
einlasse, ist es noch nötig, auf jene Gruppe von Gründen
näher einzugehen, welche für das Fehlen eines leisten sollenden
Schuldners aus den Rechtsgrundsätzen über die Eigen-
tümerhypothek und Eigentümergrundschuld ab-
geleitet werden und deren Besprechung ich oben x) auf diesen
späteren Abschnitt verwiesen habe.
Es hat eine Zeit gegeben, in der der Kampf um die
Eigentümerhypothek und die Literatur, die sich damit befaßte,
fruchtbar gewesen ist. Ich denke dabei an jene Zeit, in der
Strohal für das österreichische Hypothekenrecht erfolgreich
bemüht war, aus unserem alten Gesetze heraus der Eigen-
tümerhypothek ein Plätzchen der Anwendung zu erobern,
und da er den zu eng gefaßten Bestimmungen des ersten
Entwurfs für das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch entgegen-
trat und sie zu der prinzipiellen Durchgestaltung emporhob,
die dann später Gesetz geworden ist. Vielleicht ist es nicht
ganz überflüssig für heute, da eine unheimlich anschwellende
Literatur die Ausgangspunkte dieses Rechtsinstitutes stark
zurückschob und vergessen machte, doch auch noch seiner ge-
schichtlichen Entwicklung zu gedenken, die oft deutlicher als
Theorie und konstruktive Spekulation das Wesentliche und
das Veränderliche, Zufällige auseinandertreten läßt, und die
uns vielleicht auch für diese Frage so etwas wie ein Weg-
weiser sein konnte.
Damals handelte es sich um Anerkennung der Tatsache,
daß der Eigentümer einer mit mehreren Hypotheken (Grund-
schulden) belasteten Liegenschaft in vielen Fällen ein sehr

t) S. 100.

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