Full text: Jherings Jahrbücher für die Dogmatik des bürgerlichen Rechts (Bd. 65 = 2.F. 29 (1915))

Emil Strohal.

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wesen sein; Reminiszenzen aus ihr stellten sich noch nach
langen Jahren bei Gelegenheit ein, und die Sicherheit seiner
praktischen Anschauung, die Vertrautheit mit den praktischen
Knisflichkeiten, die man schon von seinen Grazer Zuhörern
rühmen hörte, geht zum Teil wohl auf diese Zeit zurück.
Wie denn sein ganzes juristisches Naturell eine gewisse
advokatorische Anlage zeigte in seinem Verständnis für die
praktische Handhabung und Verwirklichung der Rechts-
sätze, der Vorliebe für eine fast mathematische Berechnung
jeder gegebenen Situation und der durch sie bedingten Mög-
lichkeiten des „Operierens" — ein Lieblingsausdruck von ihm,
der aber bezeichnenderweise nur für den Parteianwalt an-
wendbar ist, nicht für den Richter.
Aber Strohals Ziele waren höher gesteckt; zwischen
Anwaltsbureau und Gerichtskanzlei lag für das stark pul-
sierende Temperament des jungen Mannes noch vieles, wo-
von sich der Durchschnittsjurist nichts träumen läßt. So
vor allem die Politik. Die glühende Begeisterung für seine
deutsche Nation ist die Leidenschaft seines Lebens gewesen
und geblieben bis zu seinem Ende. Und es war die ein-
zige. An der Schwelle des Greisenalters durfte er auf den
„puritanischen" Ernst seiner ganzen Lebensführung Hinweisen.
Aber wie Askese und Fanatismus Hand in Hand gehen,
so äußerte sich bei ihm eine gewaltige Lebenskraft in einem
nicht zu bändigenden Sehnen nach seinen nationalen und
politischen Idealen. Schon in seinen Studentenjahren hatte
Strohal im Verein mit den gleichgesinnten Freunden
Dr. Anton Mack und dem derzeitigen Hofrat am Reichs-
gericht in Wien Dr. Karl Hugelmann eine politische
Studentenverbindung „Orion" begründet und die gleichen
Interessen hat er auch als junger Praktiker, jetzt schon in
weiterem Kreise, rednerisch betätigt. Es war freilich eine

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