Volltext: Jherings Jahrbücher für die Dogmatik des bürgerlichen Rechts (Bd. 65 = 2.F. 29 (1915))

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Ludwig Mitteis,

Gegenstände der ersten 4 Semester legte der junge Studiosus
im Sommer 1864 mit Auszeichnung ab und bezog dann
für die beiden Semester des Studienjahres 1864/65 die
Universität in Wien. Die Wiener Juristenfakultüt hatte
dem aufgeweckten Jüngling viel zu bieten; er hört da das
gesamte österreichische Privatrecht bei Josef Unger, Straf-
recht und Strafprozeß bei Julius Glaser, National-
ökonomie und Finanzwissenschaft bei Lorenz Stein, nebenbei
noch eine größere Anzahl von Spezialkollegs; die weiteren
Obligatkollegien bei einigen mehr obligaten als namhaften
Lehrern. Von den Genannten war Glaser in seiner ab-
soluten Sachlichkeit und der Schlichtheit seines Vortrags
ihm wohl am meisten geistesverwandt, wenngleich das In-
teresse, d)Zs Strohal noch in seinen späteren Jahren dem
Strafrecht entgegenbrachte, eher auf den freundschaftlichen
Verkehr mit Franz v. Liszt zurückgehen dürfte, als auf
die Studienzeit. Ungers großes Vorbild mochte schon
damals locken, doch ist unbekannt, ob sich schon zu jener
Zeit die Neigungen des Jünglings einer bestimmten Rich-
tung zugewandt haben.
Sein letztes Studienjahr hat Strohal in Graz zurück-
gelegt, wo er auch im Oktober 1867 zum Doetor )uri8
utriu8<iu6 promoviert wurde. Dann wendete er sich der
Advokatenlaufbahn zu und arbeitete zunächst in Graz als
Konzipient von Dr. Kienzl, dem späteren Bürgermeister
von Graz und Vater des bekannten Tondichters, dann
(1870—1874) bei Dr. v. Luggin in Klagenfurt. Er hat
auch (1874) die Befähigung zur selbständigen Ausübung
der Advokatur erlangt; doch ist er, wie Weng er in seinem
Nachruf (Berlin, I. Guttentag. 1914) mitteilt, nicht als
selbständiger Advokat in die Liste eingetragen worden. Jeden-
falls aber muß seine Praxis eine reiche und vielseitige ge-

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