Full text: Jherings Jahrbücher für die Dogmatik des bürgerlichen Rechts (Bd. 65 = 2.F. 29 (1915))

Emil Strohal.

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reichischer Dialekte mußte sofort wissen, daß von tirolerischer
Sprechweise keine Spur vorhanden war, sondern der all-
gemeine innerösterreichische Sprachtypus vorlag, allenfalls
mit steirischer Nuancierung. Auch ist die Familie nach
Emils Geburt nicht lange in Tirol geblieben; der Vater
wurde nach Wien versetzt, als Ministerialkonzipist im
Ministerium für Landeskultur und Bergwesen (nach dessen
Aufhebung er im Jahre 1853 ins Finanzministerium kam);
nach seinem im Jahr 1855 erfolgten Tode übersiedelte die
Witwe, welche mit vier Kindern in bescheidenen Verhältnissen
zurückgeblieben war, nach Graz. Hier absolviert Emil im
Jahre 1862 mit ausgezeichneten Zensuren das Gymnasium
und widmet sich in den nächsten vier Semestern an der
steirischen Landesuniversitüt dem Rechtsstudium. Sein Index
leetionuin aus dieser Zeit zeigt gute Meister; für deutsche
Rechtsgeschichte und deutsches Privatrecht den feinsinnigen
Germanisten Sandhaas, der eben damals sein fränkisches
eheliches Güterrecht veröffentlichte; für Institutionen und
„Pandekten, speziellen Teil" (das soll wohl heißen Sachen-
und Obligationenrecht) Gustav Demelius, den damals
schon berühmten Romanisten, dem der Schüler später über
seine anregende Lehrtätigkeit ein glänzendes Zeugnis aus-
gestellt hat (SavZ. 15, 11), dann den großen Kanonisten
Friedrich Maaßen, diesen sowohl für Pandekten, all-
gemeinen Teil, als auch, was viel mehr zu besagen hatte,
für kanonisches Recht; gemeines Familien- und Erbrecht
endlich wurden bei dem wegen seiner liebenswürdigen Origi-
nalität in Graz noch heute unvergessenen August Tewes
gehört, an dessen feuchtfröhlichem Humor Strohal noch
in späteren Jahren als jüngerer Kollege sich mit ähnlicher
Bonhommie ergötzte, wie Shakespeares Prinz Heinrich an dem
seines munteren Mentors. Das Zwischenexamen über die

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