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Ludwig Mitteis,
Besonders auf diesen Psingstzusammenkünften der De-
putation befestigten sich freundschaftliche Beziehungen zu Hein-
rich Brunner und Otto v. Gierte; zu dem ersteren waren
sie schon vorbedingt durch die gemeinsame österreichische
Heimat und den Umstand, daß Brunner zu der Zeit, da
er noch in Oesterreich als Professor in Lemberg und Prag
wirkte (1866—1872), die gleichen politischen Ideale ver-
treten hatte, wie Strohal (vgl. oben S. 7).
Auch später wirkt dieser noch wiederholt als Referent
auf die Verhandlungen des Juristentags ein; so in Posen
1898, betreffend die Frage nach der Geltendmachung des
Eigentumsanspruchs gegen den mittelbaren Besitzer, wo seine
Ausführungen ebenso glänzend als durchschlagend sind; ferner
in Innsbruck 1904 bei der Verhandlung der seither so popu-
lären, aber auch heute noch ungelösten Frage nach dem In-
halt des Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung bei
gegenseitigen Vertrügen. Endlich auf dem Wiener Juristen-
tag 1912 bezüglich der Uebernahme der Personalhaftung
für die auf einem veräußerten Grundstück ruhenden Hypo-
theken durch den Erwerber.
IV.
Strohals Uebertritt in das Reich war jedoch nicht
erfolgt, ohne der heimatlichen Erde einen schweren Tribut
des Irdischen zu zollen. Noch vor Eintritt der Göttinger
Apertur, im Herbst 1891, hatte er die treue Lebensgefährtin
durch den Tod verloren. Daß nach diesem schweren Er-
eignis ihm der Abschied von der Stätte langjährigen, nun-
mehr zerstörten Glücks als eine Erlösung erschienen sein
muß, ist nur selbstverständlich; aber man wird' es auch ohne
Jmpietät sagen dürfen, daß von da ab für ihn der Höhepunkt
des Lebens überschritten war. Die äußere Anerkennung und