Emil Strohal.
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als Strohal besaß. Er hat, indem er es ablehnte, nur
ein Gebot der Pflicht befolgt, das an jeden, nicht bloß den
Gelehrten, sich richtet: sich jeweils dahin zu stellen, wo die
Kräfte mit der größten Aussicht auf Erfolg betätigt werden
können. Diesen Standpunkt hat er auch später noch, während
seiner Leipziger Zeit, festgehalten, als ihn die österreichische
Regierung im Jahre 1897 (nach Franz Hofmanns
Tod), und wiederum im Jahre 1905 für Wien zu ge-
winnen versuchte. Ueber die letztere Berufung schreibt er
selbst (DJZ. 1909 Sp. 1031): „Als ich im Jahre 1905
der Frage gegenüberstand, ob ich nicht wieder nach Oester-
reich zurückkehren solle, ließ mich der damalige öster-
reichische Unterrichtsminister (v. Härtel) wissen, daß meine
politische Gesinnung durchaus kein Hindernis für meine
Berufung bilde, die Verhältnisse hätten sich vielmehr so
gestaltet, daß es sogar erwünscht sei, wenn österreichische
Professoren zugleich Führer des Volkes seien, dem sie an-
gehören. Der hiedurch angeschlagene Ton klang verlockend.
Wenn ich den Minister trotzdem bat von der Einleitung
formeller Verhandlungen abzusehen, so geschah dies des-
wegen, weil ich inzwischen Aufgaben übernommen hatte,
denen ich im Fall meiner Rückkehr nach Oesterreich hätte
untreu werden müssen."
Seit seinem Uebertritt ins Reich wurde Strohal auch
ein ständiger Teilnehmer des deutschen Juristentags; er er-
scheint als dessen Mitglied zuerst auf der Tagung von 1893
in Augsburg, an welcher er sich mit einem sehr beifällig
aufgenommenen Referat über Depotgeschüfte beteiligte; auf
dem Bremer Juristentag 1895 wurde er in die ständige
Deputation gewühlt, welcher er bis zu seinem Ableben an-
gehört und deren jüngste Beratung (1914) er noch un-
mittelbar vor seinem Ende mitgemacht hat.
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