Full text: Zeitschrift für deutsches Staatsrecht und deutsche Verfassungsgeschichte (Bd. 1 (1867))

530 Die völkerrechtlichen Grundlagen einer neuen Gestaltung Deutschlands.

neue Gestaltung Deutschlands ohne Betheiligung des österreichischen Kai-
serstaats." Gleichwohl statuiren sie vollkommen den Fall, daß die süddeut-
schen Staaten in einen besonderen Verein nicht zusammentreten oder daß
sie solchen Verein nur schließen, um die Brücke über den Main zu bauen
und in Form eines Südbundes über dessen nationale, nicht internationale
Verbindung mit dem norddeutschen Bunde die tractatenmaßig vorbehaltene
Verständigung zwischen Beiden über' jeden Einivand hinaus zu erwirken.
Gleichwohl wehren sie den seit Auflösung des Bundes durchweg souveränen
süddeutschen Staaten mit keinem deutlichen Wort, im Verein oder einzeln
die nationale Verbindung mit dem Norden einzugehen. Und, ergäbe sich!
daraus ein deutsches Reich mit Ausschluß Oesterreichs, so hätte diese Neu-
gestaltung des Vaterlandes zum Voraus die vertragsmäßige Zustimmung
des Kaisers von Oesterreich. Denn „ebenso," wie dieser Souverän ver-
sprochen hat „das engere Bundesverhältniß anzuerkennen welches Se.
Majestät der König von Preußen nördlich von der Linie des Mains be-
gründen wird," „ebenso" wie derselbe sich damit einverstandenerklärt
hat „ daß die südlich von dieser Linie gelegenen deutschen Staaten in einen
Verein treten, dessen nationale Verbindung mit dem norddeutschen Bunde,
der näheren Verständigung zwischen. Beiden Vorbehalten bleibt, und der
(was in Prag hinzugefügt ist) eine internationale unabhängige Existenz
haben wird," „ebenso," wohlverstanden: „ebenso" ist Franz Josef für
sich, seine „Erben und Nachkommen," dem'Könige von Preußen und dessen
„Erben und Nachkommen" heilig und fest verpflichtet, auch das kaiser-
liche Wort zu halten, welches im Eingang desselben Artikel II von Nikols-
burg und desselben Artikel IV von Prag, worin jene anderen Engagements
mit dem „Ebenso" eingeleitet werden, folgender Maßen lautet:
„Seine Majestät der Kaiser von Oesterreich erkennt die Auf-
lösung des bisherigen deutschen Bundes an und giebt Seine Zu-
stimmung zu einer neuen Gestaltung Deutschlands
ohne Betheiligung des österreichischen Kaiserstaates."

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