Full text: Zeitschrift für deutsches Staatsrecht und deutsche Verfassungsgeschichte (Bd. 1 (1867))

auf die Herzogtümer Schleswig und Holstein. 4Öo
Bevölkerung, welche durch das Deutschthum gleichsam sich selbst verloren
hat, dazu zu bringen, durch das Dänische sich selbst und ihre Erinnerungen
wieder zu finden, da geht es nicht an, dieses verwahrloste, demoralisirte,
seinem eigenen Wesen abtrünnig gewordene Geschlecht zur Entscheidung
über Recht und Unrecht zuzulassen."
Eine genaue Darlegung des Sprachstreits gab, ohne sich zu nennen,
Doctor Ehr. Jessen, der Land und Sprache kennt, in seiner Schrift:
Gegensätze und Kämpfe der deutschen und der dänischen Sprache im Her-
zogthum Schleswig von einem Nordschleöwiger, Leipzig 1857. Doctor
Friedlieb gab eine sorgfältige Darstellung der gesetzlichen Vorschriften in
seiner : Systematischen Darstellung des in Gemäßheit der Verfassung für
das Herzogthum Schleswig in Betreff des ofsiciellen Gebrauchs der deut-
schen und dänischen Sprache geltenden Normativs, Kiel 1857. Der Ver-
fasser zeigt, daß es nach den Rescripten in den gemischten Districteu den
Eltern frei steht, ihre Kinder in deutscher Sprache coufirmiren zu lassen,
Hauslehrer und Gouvernanten nach Belieben zu wählen, daß in keinem
Districte den Predigern frei stehe, gegen den Wunsch der Eltern, bei der
Taufe die deutschen Namen der zu Taufenden in's Dänische zu übersetzen
und so in's Kirchenbuch einzutragen, daß es eben so wenig den gesetzlichen
Vorschriften entspreche, die Ortsnamen, nach ohnehin zweifelhaften Ety-
mologien, zu ändern, z. B. das Gut Ohrfeld Udmark zu nennen. Des
Historikers Allen Geschichte der dänischen Sprache und Nationalität er-
schien 1857 in dänischer und deutscher Sprache; er sucht zu zeigen, daß
die dänische Sprache Leider seit vielen Jahrhunderten im Herzogthum
Schleswig bedrückt und unterdrückt sei, und dies Unrecht früherer Zeit
wieder gut gemacht werden müsse. Allen hebt, wie später Andere, z. V.
Rosenberg, im Jahre 1859 in der dänischen Monatsschrift, die plattdeutsche
Sprache hervor, weil sie dem Eindringen des Hochdeutschen entgegen stehe.
Eine Kritik Allen's steht in B. 1 u. 2 der Jahrbücher für Landeskunde,
Kiel 1858. In B. 3 dieser Jahrbücher hat Friedlieb seine genannte Schrift,
gegen die Angriffe von Pastor Mörk-Hansen in den Slesvigske Provind-
sialefterretninger gerechtfertigt. Wie die Sprachrescripte gemißbraucht
wurden, zeigen die Schriften von F. Petersen, der gegenwärtige Zustand
der Kirche und Schule des Herzogthums Schleswig, Frankfurt 1857, und
von Fr. W. Valentiner, das dänische Kirchenregiment im Herzogthum
Schleswig, Leipzig 1857.
Im Jahr 1858 schrieb der schon erwähnte H. I. A. Raaslöff, wel-
cher eine Zeitlang Minister des Herzogthums Schleswig, später holsteini-
scher Minister war: die schleswigsche Sprachsache betrachtet vom Stand-
punkt der Gesetzgebung und Politik. Die Schrift erschien unter dem

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