494 Zur Kenntniß der politischen Literatur in Beziehung
Am 28. Januar 1848 wurde, auf den Rath des B. von Scheel,
Präsidenten der damals noch bestehenden schleswig-holsteinischen Regierung,
(Scheel Fragmente H. 2 S. 193, Oersted a. a. O. S. 267), für die 1561
gegründete Gelehrte- oder lateinische Schule Haderslebens, in der bisher
deutsche Unterrichtssprache gebraucht wurde, gegen den Wunsch der Stadt
vorgeschrieben: „der Unterricht ist in Zukunft in dänischer Sprache zu er-
theilen." Wir finden allerdings die Behauptung, daß Herzog Johann
bei der Fundation der Haderslebener Schule deutsche Unterrichtssprache
vorgeschrieben habe, nicht begründet (corp. statutorum Sleswic. B. 2
S. 482, schleswig-holsteinische Provinzialberichte 1795 S. 140. 234, Falck
Archiv B. 5 S. 290), jedoch ward bis 1848 die deutsche Sprache beim
Unterricht gebraucht. H. Biernatzki gab 1848 eine Nationalitäten- und
Sprachkarte des Herzogthums Schleswig heraus. Billige Ansichten über
den Sprachftreit äußerte Oersted in seiner genannten Schrift, aber er fand
kein Gehör. Von dem schleswigschen außerordentlichen Regierungscom-
missar von Tillisch ergingen im Jahr 1851 mehrere Sprachrescripte. Von
Scheel sagt in seinen Fragmenten H. 2 S. 195: auch in Districten, wo
die Volkssprache ganz und ausschließlich deutsch ist, wo keine dänische Bei-
mischung stattfindet, verfügte der Regierungscommissar den Gebrauch der
dänischen Sprache beim Unterricht, es ward von der Obrigkeit verboten,
sich gegen die Rescripte des B. von Tillisch an den König zu wenden.
Ueber die durch die Sprachvorschriften erzeugten Nothstände der Kirche
in Schleswig vergl. auch die Evangelische Kirchenzeitung 1852, 3. März
Nr. 18. Diese Rescripte so wie das oben genannte mißbrauchte Rescript
vom 15. December 1810 wurden Anhänge der Verfassung des Herzog-
thums Schleswig vom 15. Februar 1854. Der Zweck der Rescripte war,
wie H. I. A. Raaslöfs, der Ende 1854 Minister für Schleswig wurde,
in seiner pseudonymen aber von ihm anerkannten Schrift: die schleswigsche
Sprachsache von Theophilus, Kopenhagen 1858, S. 16. 17 sagt: die Ein-
führung der dänischen und Verdrängung der deutschen Kirchen- und Schul-
sprache in den gemischten Districten, vollständige Einführung der dänischen
Sprache, Danisirung. Naaslöffs Ministerium brachte keine Aenderung.
E. Hagerup, der nach der Jdstedter Schlacht Prediger in Groß- und Klein-
solt wurde, schrieb 1854: om det Danske Sprog i Angel, und freute sich
über den Fortschritt der dänischen Sprache in Angeln. Professor Clausen
in Kopenhagen äußerte sich lobend über die Sprachrescripte in seiner
Schrift: die Greuzdistricte der dänischen Sprache in Schleswig, Kopen-
hagen 1854 und erklärte 1856 in der Zeitung Vaterland: „wo die Aufgabe
die ist, langjähriges, schmähliches Unrecht gegen eine Nationalität und
Sprache wieder gut zu machen, eine geistig unterdrückte und verwahrloste