Full text: Zeitschrift für deutsches Staatsrecht und deutsche Verfassungsgeschichte (Bd. 1 (1867))

492 Zur Kenntniß der politischen Literatur in Beziehung
kommener Sicherheit behaupten zu können, daß das Verhältniß der schles-
wigschen Dialekte zur dänischen Schriftsprache kein anderes ist, als das
der jütischen und seeländischen Volkssprachen."
Falck ist diesen Ansichten treu geblieben, und hat sie wiederholt aus-
gesprochen. Geerz' Sprachkarte, die Falck im Ganzen richtig fand, erschien
1838, eine Sprachkarte von Koch erschien 1839, derselbe hatte 1838 im
dänischen Interesse ein dänisches Wochenblatt „Dannevirke" gegründet.
Am 14. Mai 1840 ward, nachdem wiederholt in der schleswiger
Ständeversammlung über die Sprache verhandelt worden, durch ein König-
liches Rescript bestimmt, daß vom 1. Januar 1841 an in den Distrikten
des Herzogthums Schleswig, wo die dänische Sprache Kirchen- und Schul-
sprache sei, diese Sprache in allen Administrativ- und Rechtssachen statt
der deutschen gebraucht werden solle. Hinsichtlich der Beamten, welche
der dänischen Sprache nicht in dem Grade mächtig seien, sich derselben in
allen ihren Ausfertigungen zu bedienen, soll Bericht erstattet werden. Die
Lehrer an den Distriktschulen, in welchen der Unterricht in dänischer
Sprache ertheilt wird, sollen denjenigen Schulkindern, deren Eltern oder
Vormünder solches wünschen, außer der gewöhnlichen Schulzeit in drei
Privatstunden wöchentlich Unterricht in der deutschen Sprache ertheilen.
A. S. Oersted bemerkt, in seiner Schrift, for den Danske Stats-
Opretholdelse S. 265—267, dieses Sprachrescript hätte vorher den schles-
wigschen Ständen vorgelegt werden sollen: sie baten 1840 vergebens um
Rücknahme desselben. Das beschwichtigende Wort, welches Falck in seinem
neuen Magazin B. 9 S. 320 sprach, wirkte so wenig, wie seine späteren
Erörterungen, in seinem Archiv B. 2 S.358, B. 3 S. 654 und B. 5 S.267,
ruhige Ansichten hervorriefen. Er sagte, daß nach den Petitionen ein
großer Theil des Volks mit geringer Selbständigkeit seine wichtigsten An-
gelegenheiten behandle, sich leicht leiten oder verleiten lasse. Falck sah die
Verfügung von 1840 durch Gründe der Gerechtigkeit und durch Rücksichten
der Billigkeit hinreichend motivirt an, sein Wunsch war, daß die Verän-
derung in der Geschäftssprache des nördlichen Schleswig allmählich vor-
bereitet und langsamer in's Werk gerichtet worden wäre, er mißbilligte
das Einmischen der Rothschilder Ständeversammlung in die schleswigsche
Sprachsache, verwarf die Behauptung, daß das Volk im dänisch-redenden
Schleswig die ausgebildete dänische Sprache, die Schriftsprache, das Hoch-
dänische, nicht verstehe. Dänische Schriftsteller bezogen sich oft auf Jen-
sen's 1840 bis 1842 erschienene kirchliche, Statistik des Herzogthums
Schleswig, um ihre Behauptungen der großen Ausbreitung der dänischen
Sprache zu rechtfertigen. Das Sprachrescript von 1840 ward 1843 im
Herzogthum Schleswig auf der Skamlingsbank bei einem Volksfest der

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