Full text: Zeitschrift für deutsches Staatsrecht und deutsche Verfassungsgeschichte (Bd. 1 (1867))

auf die Herzogtümer Schleswig und Holstein.

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„Ich habe darauf aufmerksam gemacht, daß es eine Süude sein würde,
„Schleswig und Holstein von einander zu trennen, da eine solche Trennung
„auf den Wohlstand beider Länder einen vernichtenden Einfluß äußern
„würde. Ich schließe mit dem Rath an Herrn Lehmann sich von sei-
„nem gelehrten Vater leiten zu lassen, der gewiß nicht die Schreibereien
„seines Sohnes billigt." O. Lehmann's Vater war ein geborener Hol-
steiner.
Falck antwortete 1837 an Pastor Steversen-Gad in Kopenhagen,
Präsidenten der Gesellschaft für den rechten Gebrauch der Preßfreiheit,
der ihn aufgesordert hatte, eine populäre Geschichte des Herzogthums
Schleswig zu schreiben und dadurch für die Erreichung der Zwecke der
Gesellschaft vornämlich im nördlichen Theil des Herzogthums Schleswig
mitzuwirken. Falck lehnte diese Aufforderung ab und schrieb unter andern:*)
„Was Guldberg durch unzeitigen Eifer angerichtet hat, ist noch in Jeder-
„manns Andenken. Ob Herr Candidat Lehmann nach dem herostratischen
„Ruhme Guldberg's trachtet, weiß ich nicht, aber so viel weiß ich, daß er
„es darnach macht, um den Namen eines zweiten Guldberg zu verdienen,
„der ihm hier schon bei Einigen zu Theil geworden ist." — „Wo die dä-
nische Sprache die Sprache der Kirche und Schule geblieben ist, da wird
sie im Mindesten nicht gefährdet und Maßregeln zur Conservation derselben
sind hier das Ueberflüssigste von der Welt. Allerdings ist es ein gro-
ßer Uebelstand, daß die gerichtliche, wie die außergerichtliche Geschäfts-
sprache auch im dänisch-redenden Theil des Herzogthums Schleswig zum
großen Theile (allgemein kann es nicht behauptet werden) die deutsche
Sprache ist. Die Regierung wird aber gewiß, nach dem Wunsch des
Volks, diesem Uebelstand abzuhelfen bestrebt sein. Durch Wiederherstel-
lung der dänischen Sprache im dänisch-redenden Theil des Herzogthums
Schleswig in dem Gebrauch bei gerichtlichen und außergerichtlichen Ge-
schäften wird Allem genügt sein, was im Interesse des Volks von diesem
verlangt werden kann. Eine Veränderung der Sprache in Kirchen und
Schulen ist nirgends nothwendig, wird nirgends gewünscht und würde nur
höchst nachtheilig wirken können. Die dänische Volkssprache in diesen
Gegenden (dem dänisch-redenden Theil des Herzogthums Schleswig) will
der Herr Candidat Lehmann zugleich verbessert und gehoben wissen. Da
möchte ich aber doch rathen, erst mit der Volkssprache der seeländischen
Bauern anzufangen, die Herrn Lehmann jedenfalls etwas näher zur Hand
sind, als die Bauern im nördlichen Schleswig. Ich kenne die dänische
Schriftsprache und die Volksdialekte in hinreichendem Grade, um mit voll-

*) Bergt. Falck's Archiv B. 5. S. 269.

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