Full text: Zeitschrift für Gesetzgebung und Rechtspflege in Preußen (Bd. 3 (1869))

798

Miscellen.

3) Von der Redaktion der Zeitschrift für Gesetzgebung und Rechtspflege
in Preußen. Bd. III. "Heft 5 u. 6.
III. Hebet' den gegenwärtigen Stand der Savigny-Stiftung wurde
Bericht erstattet und ein Schreiben des von dem Advokaten-Collegium zu
Barcelona errichteten Spanischen Savigny - Comites vom 27. Oktober
d. I. nebst den Statuten des Comitas mitgetheilr. Inhalts der Statuten
will das gedachte Comite auf die Begünstigung und Förderung des rechts-
wissenschaftlichen Studiums Ln Spanien, namentlich auf die Beförderung der
Studien und Arbeiten über vergleichende Rechtswissenschaft und über die
Geschichte der einheimischen Landesgesetze hinwirken. Außerdem verfolgt die
Zweigstiftung den Zweck, den Beschlüssen und Arbeiten der Savigny-Stiftung
in Spanien möglichste Verbreitung zu Theil werden zu lassen und durch
Subskription Beiträge zum Kapital der hiesigen Stiftung hervorzurufen.
In Ausführung des letzteren Zweckes sind bereits durch das Advvkaten-
Collegium zu Barcelona, die Juristische Fakultät der dortigen Universität
und die Akademie für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft 500 Preuß.
Thaler gesammelt und mit obigem Schreiben hierher übersandt worden.
XV. Demnächst erstattete Herr Iustizrath Meyen eingehenden Bericht
über den Entwurf eines Strafgesetzbuches für den Norddeutschen Bund.
Im Anschlüsse an diesen Bericht wurde die Diskussion über die weitere
Behandlung des Gegenstandes eröffnet.
Die Versammlung beschloß:
1) Den Gesetzentwurf zum Gegenstände einer eingehenden Berathung
für die nächsten Sitzungen zu machen.
2) Zur Theilnahme an der Berathung auch hervorragende Kriminalisten
Berlins, welche der Juristischen Gesellschaft nicht angehören, besonders
einzuladen.
3) Eine Kommission zu wählen, welche diejenigen Materien, die zum
Gegenstände der Berathung auf der Tagesordnung der nächsten
Sitzung gesetzt werden sollen, zu bestimmen, und durch Bericht die
Diskussion vorzubereiteu hat.
4) Zu Mitgliedern dieser Kommission wurden gewählt:
der Herr Stadtgerichts-Direktor Delius;
der Herr Professor vr. v. Holtzendorf;
der Herr Justizrath Meyen;
der Herr Professor Dr. Liman,
welche sämmtlich sich bereit erklärten, diesen Auftrag zu übernehmen.
; Die Sitzung wurde um 9 Uhr geschlossen.
v. w. o.
Gr. v. Wartensleben. Holthoff.
i. B.

Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer