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14. Ist es statthaft, beim Konkursverwalter des falliten Accep-
tanten den Protest zu erheben? Mitgetheilt von Herrn Stadtgerichts-
rath Keyßner in Berlin . ..779
15. Dispositionsstellung. Handelsgebrauch. Mitgetheilt von Herrn
Rechtsanwalt Frankel in Liegnitz.781
16. Kann die Braut aus einem von ihr ohne Zuziehung eines
männlichen Beistandes geschlossenen Verlöbnißvertrag klagen?
Mitgetheilt von Herrn Rechtsanwalt Frankel in Liegnitz.784
17. Wenn auf einen zu- oder zurückgeschobenen Eid resolvirt, der-
selbe aber nicht abgeleistet ist, hat Beweisaufnahme ftattge-
sundeu oder nicht? (§. 40. des Tarifs zum Gesetz vom 12. Mai 1851.)
Von Herrn Rechtsanwalt Toll in Zossen.787
Literatur.
1. Sammlung wichtiger Entscheidungen des Königl. Bayerischen
Handels-Appellatronsgerichtes. Als neue Folge der Zeitschrift für
Gesetzgebung und Rechtspflege, unter Aufsicht und Leitung des Königlichen
Justizministeriums herausgegeben. Erlangen. Verlag von Palm und Enke
(Adolph Enke). Zweiter Band, zweites Heft. 1869 . . . . . . .102
2. Die neue Gesetzgebung Oesterreichs. Erläutert aus den Reichsraths-
verhandlungen. Erster Band. Die Verfassungsgesetze. Wien. Verlag der
G. I. Manischen Buchhandlung 60 Bogen.109
3. John, Dr. R., Professor der Rechte an der Universität zu Kiel.
Entwurf mit Motiven zu einem Strafgesetzbuche für den Norddeutschen
Bund. Verlag von I. Guttentag in Berlin .365
4. Dr. Theodor Reinhold Schütze, Professor der Rechte: Die
nothwendige Theiluahme am Verbrechen. Zugleich ein Beitrag
zur Läuterung der gesummten Lehre von der Verbrechermehrheit. Leipzig.
I. M. Gebhardt's Verlag (Leopold Gebhardt). 1869. 8. IV.
und 423 S. . 371
5. Wilhelm von Brünneck, über den Ursprung des sogenannten
ins ad rem, ein Beitrag zur Geschichte dieses Dogma. Berlin
1869. Rudolph Gaertner (107 SS. gr. 8) . . ..374
6. Lewis, W., Dr. (Prof. d. Rechte). Das Recht des Familienfidei-
kommisses. Berlin. Weidmännische Buchhandlung. 1868. 8. VIII.
und 478 SS. . .. 376
7. Dr. Georg Korn: De jure creditoris in personam debitoris, qui solvendo
non est, secundum jus aevi medii Germanicum. Breslau 1869, Barth&Co.
(W. Friedrich) . 378
8. Corpus juris civilis. Editio stereotypa. Fasciculus II. Digestorum
Lib. X. — XXIV. recognovit Theodorus Mommsen. Berolini apud
Weidmannos MDCCCLXIX.379
9. Die kaufrechtliche Tradition von Dr. Adolph Nissen, außerordent-
lichem Professor an der Universität Leipzig. Leipzig. I. M. Geb Hardt's
Verlag. 47 SS. in 8... . 381
10. R. Krüger, Appellationsgerichtsrath. Zur Prozeß-Reform.
Ein in der schlesischen Gesellschaft für vaterländische Kultur zu Breslau
gehaltener Vortrag. Breslau 1869. I. U. Kern's Verlag. 64 S. 8 383
11. Dr. E. F. Koch. Allgemeines Deutsches Handels-Gesetzbuch,
herausgegeben mit Kommentar und Anmerkungen. 2. vermehrte und ver-
besserte Ausgabe. Berlin. Verlag von I. Guttentag 1869. 8. VIII.
und 1020 Seiten. ... 385