Full text: Zeitschrift für Gesetzgebung und Rechtspflege in Preußen (Bd. 3 (1869))

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Rechtssprüche.
1. Ueberlassung von Aktien-Nummern gegen Entgelt. Mitgetheilt
von Herrn Professor Dr. Hinschius zu Kiej.
2. Kann der Altsitzer für die Zeit, in welcher er am Tische des
Hofwirths gegessen und gemeinschaftlich mit ihm gelebt hat,
die zum Altentheil gehörigen Natural-Prastationen bean-
spruchen? Mitgetheilt von Herrn R.-A. Bmdewald in Salzwedel. .
3. Kann der Ehemann bei gütergemeinschaftlicher Ehe eine auf
dem ihm und seiner Ehefrau gehörigen Grundstück eingetragene
Forderung cediren, welche von ihm bezahlt und worüber ihm
löschungsfähige Quittung ertheilt ist? Mitgetheilt von Herrn
Rechts-Anwalt Haenschke zu Bromberg.
4. Verpflichtung der Ehefrau, die Kosten für Kur und Pflege
ihres in Wahnsinn verfallenen Ehemannes zu tragen. Mlt-
getheilt von Herrn Oeltze zu Magdeburg.
5. Nach Frankfurter Partikularrecht haften für Miethzinsschulden
als Eheschuld beide Ehegatten zur Hälfte, jedoch lediglich unter
der Voraussetzung, daß die gerichtliche Klage auch gegen Leide
Ehegatten erhoben würde. Mitgetheilt von Herrn Stadtgerichtsrath
Dr. Wolff zu Frankfurt a. M.
6. Berechtigung des Lotterie-Collecteurs zu Abzügen für den Fall,
daß derselbe früher als am planmäßigen Termin den Gewinn
aus zahlt. Mitgetheilt von Herrn Stadtgerichts-Rath Dr. Wolff zu
Frankfurt a. M.
7. Austritt eines vollhaftenden Gesellschafters ans einer Kom-
mandit-Gesellschaft auf Aktien. Art. 199, 200 des Handels-
Gesetzbuches. Mitgetheilt von Herrn Stadtgerichtsrath Kehsiner in
Berlin.
8. Wechselprotest. Ist in der Protesturkunde eine Angabe über
die Tageszeit der Protestaufnahme erforderlich? Mitgetheilt
von Herrn Rechtsanwalt Frankel in Liegnitz.
9. Eine kalkulatorische Berechnung ist keine Beweisaufnahme
im Sinne der Gebührentaxe. Mitgetheilt von Herrn Rechtsanwalt
Haenschke zu Bromberg.
10. Kaufmännischer Firmen- und Etiquettenschutz. Norddeutsches
Jndigenat. Wirkung desselben auf die strafrechtliche Verfol-
gung. §. 269 Preußisches Strafgesetzbuch. Art. 3 der Nord-
deutschen Bundesverfassung vom 26. Juli 1867 (Bundesgesetz-
blatt S. 1). Erlaß vom 26. September 1868, betr den wechsel-
seitigen Schutz der Waarenbezeichnung innerhalb der Zoll-
vereinsstaaten (Gesetz-Sammlung S. 882). Mitgetheilt von Herrn
Kreisgerichtsdirektor Hartmann zu Stargard in Pommern.
11. Die Beweislast mit Bezug ans ausländisches Recht, erörtert
im Anschluß an eine Entscheidung des Obertribunals. Von
Herrn Kreisgerichtsrath Zahn in Lauban.. . .
12. Recht des Konkurs-Verwalters aus Erstattung seiner Manda-
tarien-Gebühren Seitens des Gegners. Mitgetheilt von Herrn
Oeltze in Magdeburg . ..
13. lieber die Befugniß des Gemeinschuldners zur Vornahme von
Rechtshandlungen und das Klagerecht desselben während der
Dauer des Konkurses. Mitgetheilt von Herrn Kreisgerichtsdirektor
Quade zu Soran.

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