Full text: Zeitschrift für Gesetzgebung und Rechtspflege in Preußen (Bd. 3 (1869))

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Vorwort.

Unter derselben Voraussetzung werden auch Gesetzentwürfe, neue Gesetze^
sowie eine Kritik derselben Aufnahme finden.
In Bezug aus die Form der Mittheilungen wird ebenfalls keine
Veränderung eintreten. Theoretische Abhandlungen, interessante Rechts-
sprüche und Kritiken werden den Inhalt der Zeitschrift bilden. Rück-
sichtlich der letzteren wird der Herausgeber darnach streben, die Leser
durch Referate von kundiger Hand über die bedeutenderen Erscheinungen
der juristischen Literatur und deren Zusammenhang mit dem Stand-
punkt der Wissenschaft in Kenntniß zu erhalten.
Den Aufgaben, welche die Zeitschrift sich stellt, kann nur dann
entsprochen werden, wenn es dem Unterzeichneten gelingt, ihr den Kreis
von Mitarbeitern, den sie bereits besitzt, zu bewahren und denselben
durch neue Kräfte zu verstärken. Er richtet deshalb hier zum Schluß
nochmals an Alle, welche sich mit der Tendenz der Zeitschrift in Ein-
klang befinden, die Bitte, ihm oder der Verlagshandlung Beiträge der
angedeuteten Art zukommen zu lassen.
Berlin, Januar 1869.

Dr. Gehrend.

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