Besprechung reichsgerichtlicher Entscheidungen.
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a) das dehnbare Prinzip, daß die persönliche Freiheit und
Erwerbsfähigkeit des Einzelnen nicht übermäßig be-
schränkt und nur ein begründetes Interesse geschützt
werden kann,
b) die absolute Schranke, daß die Erwerbsfreiheit nicht
für immer im Ganzen oder in einzelnen Richtungen
vernichtet werden darf.
6) Die Entscheidung vom 28. Oktober 1893 (S. 147)
verneint die Frage, ob die Annahme eines neuen Talons mit
anderem Inhalte das Schuldverhältniß ändert. Die Ent-
scheidung kann nur gebilligt werden und bietet einen werth-
vollen Anhalt für die Entscheidung der bekannten Platzkarten-
prozesse. Auch bei diesen kommt der Vertrag nicht durch An-
nahme des Fahrscheins zu Stande, vielmehr wird dieser als
Bescheinigung für den abgeschlossenen Vertrag gegeben. Diese
Bescheinigung muß dem Vertrage entsprechen, und der Reisende
hat wohl auch ein Recht auf Ausstellung einer der Sachlage
entsprechenden Fahrkarte, aber nicht das Recht, sich auf den
Standpunkt zu stellen, der Vertrag sei in Gemäßheit dieser
Bescheinigung abgeschlossen.
Band 3 2.
1) Die Entscheidung vom 2. November 1893 (S. 32)
spricht den im Ernst wohl nicht zu leugnenden Grundsatz aus,
daß sich die Vertretungsbefugniß der offenen Handelsgesellschafter
auch auf Nichthandelsgeschäste bezieht, da sie das Organ sind,
durch welches die offene Handelsgesellschaft im Rechtsleben
austritt, ihre Vertretungsbefugniß reicht daher so weit, als die
Aktionsfähigkeit der Gesellschaft überhaupt.
Der fernere Grundsatz, daß die offene Handelsgesellschaft
für die unerlaubten Handlungen der vertretungsbefugten Ge-