Full text: Jherings Jahrbücher für die Dogmatik des bürgerlichen Rechts (Bd. 34 = N.F. 22 (1895))

8. Bemerkungen zum Entwurf eines bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche Reich

VI.
Bemerkungen zum Entwurf eines bürgert. Gesetz-
buches für das Deutsche Reich in zweiter Lesung.
Von Emil Strohal.
Wie ich über den Entwurf zweiter Lesung im Allge-
meinen denke, habe ich bereits in meinem, Bd. XXXIII
S. 361 ff. dieser Jahrbücher abgedruckten Vortrage aus-
gesprochen. Mein Urtheil war ein im Wesentlichen günstiges,
und ich freue mich, dasselbe jetzt auch auf das inzwischen zur
Veröffentlichung gelangte dritte, das Sachenrecht behandelnde
Buch erstrecken zu können. Der gegenüber der ersten Lesung
erzielte Fortschritt ist m. E. beim III. Buch zweiter Lesung
sogar noch ein viel größerer als beim I. und II. Die zweite
Kommission war mit Recht aus Mitgliedern, welche auch schon
der ersten Kommission angehört hatten, und neuen Mitgliedern
zusammengesetzt worden. Hieraus mußte sich mit Nothwendig-
keit ergeben, daß die Initiative zur Abänderung des ersten
Entwurfs vorzugsweise diesen Mitgliedern zufiel, während jene
mehr darauf bedacht waren, die Bestimmungen des ersten
Entwurfs thunlichst zu rechtfertigen und sestzuhalten. Von
diesen beiden innerhalb der Kommission mit einander ringenden
Richtungen war die letztere bei Beginn der Berathungen ent-
XXXIV. N. F. XXII. 2«

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