3.
Sachmängel beim Kauf
Von Rechtsanwalt Dr. Max Wolff in Lissa
I.
Sachmängel beim Kauf.
Von Rechtsanwalt Dr. Max Solff in Lissa.
I.
Die Rechtswirkungen, die das geltende Recht an Mängel
der Kaufsache knüpft, zerfallen in zwei wesensverschiedene
Gruppen: Wandlung und Minderung einerseits, Schadens-
ersatz wegen Nichterfüllung andererseits. Daß beide Gruppen
nicht nur in ihren Wirkungen, sondern auch ihrem Rechts-
grunde nach wesensverschieden sind, soll im Laufe dieser Unter-
suchung noch näher dargelegt werden. Vorläufig werfen wir
nur ganz allgemein die Frage auf: Worauf beruht es über-
haupt, daß ein (vom Verkäufer nicht verschuldeter) Mangel der
Kaufsache rechtliche Bedeutung hat?
Die einfachste Antwort wäre gegeben, wenn man das
Vorhandensein gewisser Eigenschaften oder das Nichtvorhanden-
sein gewnser Fehler als einen Teil der vertragsmäßigen Leistung
des Verkäufers, die Gewährung von Mangelfreiheit also als
einen Teil der Leistungspflicht des Verkäufers ansehen dürfte.
Dies ist denn auch wohl die verbreitetste, wenn auch selten als
Theorie ausdrücklich formulierte Auffassung *). Aber diese Auf-
i) Sie ist mit besonders weitgehenden Folgerungen bei Staub-
Könige, Exkurs zu § 374 Anm. 42 vertreten.
LVI. 2. F. XX.