Partikulares Gewohnheitsrecht?
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in denen die Veränderung erschwert ifl1), liegt hier nicht vor.
Die herrschende Meinung nimmt unbedenklich an, daß das
Stimmenverhältniß im Bundesrath lediglich ein Internum
dieser Körperschaft bildet. Tatsächlich tritt es in der Oeffent-
lichkeit nicht hervor. Wenn auch der Richter das gehörige
Zustandekommen der Reichsgesetze zu prüfen hat, so entzieht
sich die Frage, ob die Vorschriften des Art. 78 befolgt sind,
doch der richterlichen Untersuchung, da die Verhandlungen des
Bundesraths nicht öffentlich sind 2). Auf die Normalität des
Vorgangs muß ohne Weiteres aus dem Einbringen der Vor-
lage beim Reichstag gemäß den Beschlüssen des Bundesraths
geschlossen werden. Der Satz legalia praesumuntur ist,
wenn irgendwo, hier ausschlaggebend 3). Ebenso ist die Ver-
fassungsänderung nach herrschender Ansicht in ihrer Gültigkeit
nicht dadurch bedingt, daß sie sich in dem abändernden Gesetz
formell als solche an kündigt, oder daß letzterem eine be-
sondere Aufhebung oder Umgestaltung der fraglichen Der-
fa ssungsbesti mm un g vorhergeht4). Jedenfalls ist das
auch die allgemeine Uebung der Praxis. Wir besitzen eine
ganze Anzahl von Reichsgesetzen, deren Gültigkeit von Nie-
mandem beanstandet wird, und welche mehr oder minder offen-
sichtlich Verfassungsänderungen enthalten5), ohne daß dieser
1) Z. B. insofern die Abänderung die vertragsmäßigen Grundlagen
des Reichs oder iura singulorum betrifft. Meyer, Staatsrecht, 3. Aust.
(1891) S. 483 ff.
2) S. auch Gierte, Deutsches Privatrecht, Bd. 1 § 18 S. 137 N. 3S.
3) Gierte, a. a. O. lit. b.; Dernburg, Pandekten, Bd. l § 2&
N. 9; Regelsberger, Pandekten, Bd. l § 34 bei N. 6; vergl.
Meyer, Staatsrecht, § 173 N. 5 ff. u. Cit.
4) Vergl. O. Bähr in den Preuß. Jahrb., Bd. 28 (1871) S. 79'
Laband, Staatsrecht, Bd. i (3. Aufl. 1895) § 55 S. 520 ff.; Hänel,
Studien z. deutschen Staatsrecht, Bd. i (1873) S. 258; Zorn, Staats-
recht, 2. Aufl. Bd. 1 S. 432, wo auch die Diffentienten angegeben sind.
5) Als ein Beispiel für viele citire ich das kurz nach der Reichs-
verfassung erlassene Gesetz über das Postwesen des Deutschen Reichs vom