Full text: Jherings Jahrbücher für die Dogmatik des bürgerlichen Rechts (Bd. 43 = 2.F. 7 (1901))

4. Einige Streitfragen aus der Unmöglichkeitslehre des B.G.B.

II.

Nachdruck verboten.

Einige Streitfragen aus -er Unmöglichkeitslehre
des B.G.B.
Von vr. jur. F. ^leineibam,
Privatdozent und Gerichtsassessor in Breslau.
In der allerletzten Zeit sind über die Lehre der Unmög-
lichkeit, wie sie durch das neue Bürgerliche Gesetzbuch für das
Deutsche Reich gestaltet worden ist, nicht weniger als fünf
Monographien erschienen L):
1) Biermann, „Zur Lehre von der Unmöglichkeit der
Leistung", im Archiv für civilistische Praxis, Bd. 91 S. 73—102,
Tübingen und Leipzig 1900.
i) In Betracht kommen außerdem noch an Monographien insbe-
sondere: i) A. Fischer, „vis maior im Zusammenhang mit Unmöglichkeit
der Leistung", in Jhering's Jahrbüchern Bd. 37 S. 199—300, Jena
1897, und 2) Regelsberger, „Zur Lehre des nicht erfüllten Vertrags
und von dem Einfluß der theilweisen Unmöglichkeit der Erfüllung auf da-
Vertragsverhältniß", ebenda Bd. 40 S. 249 ff., Jena 1898. Doch handeln
diese einmal nicht ausschließlich von der Unmöglichkeit und sodann auch
nicht speziell vom Rechte des B.G.B. Auch die inzwischen erschienenen
allgemeinen Lehrbücher sind selbstverständlich für die Lehre von großer Be-
deutung; doch soll sich nachfolgende Abhandlung im Wesentlichen darauf
beschränken, Differenzen der oben gedachten Monographien zu beleuchten.
Die Lehrbücher sind in den Monographien selbst gewürdigt. Nicht zu ver-
gessen ist auch der Aufsatz von Ubbelohde im Archiv für civilistische
Praxis, Bd. 85 S. 118 ff.

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