Full text: Jherings Jahrbücher für die Dogmatik des bürgerlichen Rechts (Bd. 33 = N.F. 21 (1894))

9. Zur Lehre von der Vertheilung der Dotalfrüchte nach Auflösung der Ehe

VII.
Zur Lehre von der Vertheilung der Dotalfriichte
nach Auflösung der Ehe.
Eine Entgegnung auf die Abhandlung von Professor Lotmar
oben S. 225-298.
Von Leo v. Petrazycki.
Bei der Uebersicht der Literatur über die Theilung der
Dotalfrüchte in meiner Schrift: „Die Fruchtvertheilung" habe ich
eine Unterlassung begangen, ich habe nämlich die von Prof.
Lotmarin den Anm. zuBrinz (Pand. III § 484 Anm. 35)
vorgeschlagene Erklärung der 1,1 § 1 s. m, übersehen.
Darauf hat mich die neuerdings (in diesen Jahrbüchern oben
S. 225—298) erschienene Abhandlung von Lotmar, welche
eine eingehende Vertheidigung seiner und eine heftige, fast
leidenschaftliche Polemik gegen meine Theorie bringt, auf eine
sehr wirksame Weise aufmerksam gemacht. Die Nichtberück-
sichtigung dieser Theorie in meiner Abhandlung über die Dotal-
früchte geschah zufällig, nicht aber aus Mißachtung, und ich
benutze gern den Anlaß, um das Versäumte nachzuholen.
Lotmar will die Entscheidung von Papinian: vindemiae
fructus et quarta portio mercedis instantis anni confundi
debebunt, ut ex ea pecunia tertia portio viro relinquatur
— nicht, wie ich, im einfachen und buchstäblichen Sinne dahin

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