Full text: Rheinisches Museum für Jurisprudenz (Bd. 7 (1835))

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IV. Witte

mus seiner Zeichen, bequemer die offenbaren Fehler der
HS. stillschweigend hatte berichtigen können.
Was zunächst die Schiksale der HS. betrift, so ist,
nach der einstimmigen Aussage der Bibliothekare, nur durch
Irrthum behauptet worden, die HS. sei jemals vergraben
gewesen; auch zeigen weder der sammetne Einband noch
die Pcrgamentblätter selbst die mindesten Stokflecke. Ueber
die Art, wie das kostbare MS. zur Zeit der französischen
Invasion verwahrt worden, lauteten aber die mündlichen
Angaben verschieden: Einmal sagte man mir, die Pan-
dekten seien gleich der medicäischen Venus und an-
dern Kostbarkeiten vom ersten Range nach Palermo ge-
führt; ein andres Mal aber behauptete man, diese Ent-
führung sei nur gegen , die Franzosen vorgegeben, während
die HS. in der Thal mitten unter der Masse unwichtige-
rer Manuscrkpte in den Pluteis verstekt gelegen .
Ferner scheint die Bemerkung nicht unerheblich, daß
einzelne Stücke der HS. seit dem lotm und iGtcn IH.,
vermutlich bei einem neuen Einbande, anders geordnet
worden. Jetzt nemlkch gehn dem Texte der Pandekten
folgende Stücke voraus:
1. Das Titelverzcichnis.
2. Das griechische Epigramm.
Z. Die const. Deo auctore (De concopt. Dig.).
4. Die const. Omnem reipubl. (Ad antecessores).
5. Die const. Tanta circa (De confirm. Dig.).
6- Die griech. Const. desselben Inhaltes: Jedwxev y/itv,
7. Das Verzeichnis der exccrpirten Schriften.
Aus den verworrenen Nachrichten bei Brencman
läßt sich nicht entnehmen, ob die gleiche Ordnung schon
zu seiner Zeit bestand, wenigstens aber giebt sie Bandini
um das Jahr 1762 genau eben so an *). Nun findet -sich

4) Ragionameuto istorico sopra le collaz. delle florent.
Paudette, l'atte da Ang. Poliziauo. Livorno 1762. 4< p» xxiv sij.

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