Full text: Rheinisches Museum für Jurisprudenz (Bd. 7 (1835))

Verantwortlichkeit des Ehemannes u. s. w. 127
legare eben so gut seine Anwendung finden, solle gleich
für diesen Fall jener Zweifel nicht besonders beseitigt sein.
Denn die ratio dubitandi ist beim soluere eben so stark,
als beim credere 207), beide sind nemlkch s. g. onerosae
causae. Auch paßt der Ausdruk nomen sequi nicht nur,
wo man ein neues nomen statt eines alten annimt, son-
dern überhaupt/ wo man ein nomen durch Delegation er-
hält. Ob dies nomen NUN in der ThaL bonum oder ma-,
lum, d. h. ob der delegatus soluendo sei oder nicht, das
ist nur noch Sache des Delegatars; hat dieser das nomen
einmal angenommen, so wird es nun auf jeden Fall
so angesehen, als ob das nomen bonum sei, d. h.
wenigstens zur Zeit der Delegation gewesen sei. Ob das
nomen übrigens uerum sei, diese Frage kan, wenn die
Delegation soluendi animo geschehen ist, und der Delega-
tar wirklich Gläubiger des Deleganten war 208), gar nicht
verkommen 209), imb eben so wenig auch wohl, wenn die
Delegation credendi causa geschah. Denn dem, welchem
delegando credititt ist, liegt ja für die Zeit von diesem
Acte an bis zu dem Zeitpuncte, wo er selbst zahlen muß,
daran, daß er den delegatus ausktage, welcher dann, wenn
er gar nicht debitor des Deleganten war, oder diesen ex-
ceptione snmmonere poterat, sich NN den, qui ipsum de-
legauit, halten mag ?1°).
2. Ueberdies aber wird es so angesehen, als werde

207) es scheint eben so hart zn - sein, creditorem. suurn
non recipere, als, quemquam ad id» quod nou accepe-
rit, reddendum obligari.
208) Anders, wenn der Delegant ihn nur dafür hielt, 1.2.
§. 4. D. de donatt. 1.7, §.*. D. de doli tu. et inet. exe. ; oder
ihm schenken wolle: i. 2. eit. §. 3. 1. 7. cit. pr.
200) Denn der Delegatar kan wirksam klagen, wenn es auch
der Delegant gegen den delegatus nicht kontt. Mühlenbr. Fand.
§.635* not. 15.
210) Vgl. oben §. 10. L. 41. pr. D. de re iud.: “maxime, »I
constante matrimonio petat”.

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