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Sterbtage wäre er zwischen zehn und eilf Uhr des
Abends in ihr Zimmer gekommen, und habe sie im
Hinscheiden gesunden; er habe ihren SterbAkt unter-
zeichnet, weil er ihres Todes völlig gewiß gewesen
wäre.
Armand Ludwig Rogresvon Lu sign an von Cham-
p i g n e ll e 6: er sei der Bruder der Frau -von D o u-
hault; er wäre im Jänner 1788 in seinem Dienst
in Versailles gewesen, als er durch ein SchreibenauS
Orleans die Nachricht von ihrem Tode erhalten hätte;
der ihn um so mehr betrübt hätte, weiter sle immer
innig geliebt Härte; Gott wolle ihn bewahren, daß er
je den Einfall gehabt, einen VerhastsBefehl gegen
feine Schwester nachzusuchen, die eine sehr sanfte Frau
gewesen wäre; es würde auch um so schwerer gehalten
haben, einen solchen zu erwirken, weil dazu die Ein-
willigung der ganzen Familie erfoderlich gewesen wäre,
und wenn er auch sogar eine Lettre, de Cachet erwirkt
hatte, so würde weder seine Familie noch er es gelit-
ten haben, daß man seine Schwester in die Salpetriere
gebracht hätte; übrigens erlaube die Offenkundigkeit ih-
res Todes, so wie die Rechtschaffenheit deren, die ih-
ren SterbAkt unterzeichnet, nicht, daran zu zweiflen."
„Daß es aus allen diesen, von der Klägerin be-
zeugten ThatUmftänden, erhellt, daß das fragliche
Falsum in einem öffentlichen und authentischen Akt
verübt worden ist.
Zu dem Ende haben wir gegenwärtige AnklageAkte
errichtet, um in Gegenwart der zu den Debatten vor-
zuladenden Zeugen, in der öffentlichen Audienz des
peinlichen SpezialGerichtS, in welche die Obengenann-
ten in Gemäßheit des Art. 2% des Titels 5 des Gese-
tzes vom 18 Pluviose 9 Jahrs gebracht werden sollen,
verlesen zu werden. "