Full text: Journal für Gesetzkunde und Rechtsgelehrsamkeit (Jg. 2, Bd. 1 (1805))

7.7. Kassations-Gerichtshof. Feierliche Sitzung der vereinigten Sektionen unter dem Vorsitz des Grosrichters JustizMinisters

KassationsGerichtshof.
Feierliche Sitzung vom 26 Pluviose XIII.

Als der Gerichtshof Plaz genommen hatte, nahm
Herr Merlin, GeneralProkurator das Wort: der
peinliche SpezialGerichtshof des Departements der
obern Garonne hat sich in einem Urtheilsspruch vom
zo Fructidor 12 Jahrs eine Überschreitung seiner Ge-
walt erlaubt, deren Ahndung ausserst wichtig ist.
Er hat durch dieses Urtheil neun Räuber zu der To-
desstrafe verurtheilt unter welchen sich auch Johan
Rouquitor der Sohn und Wilhelm Martinek
befinden; allein „in Erwägung, daß er durch ihre
„Aussergerichrliche Geständnisse die gröste Aufklärung
„erhalten, daß dies.' der Entdeckung des größten Theils
„der Räuber zur Folge gehabt, woraus die Rolle be-
,, stand und somit den Plünderungen Einhalt gethan
,, haben, daß ihre Geständnisse in den Verhören, Kon.
„ frontarion und Debatten zur Uebersührung der Mehr,
„heit den Angeklagten beigetragen hätten, daß diese
„Beweggründe den Gerichtshof bestimmt Härten, sie
„beide der Gnade des ReichsOberhauptes zu empfe-
hlen" hat der Gerichtshof befohlen, daß mit dem
Vollzug feines Urtheilsspruchs; in soweit er Johan
Rouqueton, den Sohn, und Wilhelm Marti-
net zur Todesstrafe verurtheilt, so lange eingehalren

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