Full text: Journal für Gesetzkunde und Rechtsgelehrsamkeit (Jg. 2, Bd. 1 (1805))

( 3fo )
alle Schatze der Welt würde ich diesen Hammer an
ihrer Stelle nicht in die Hand nehmen. Man habe
ihr hierauf ihre Tochter konfrontirt, welche ihr ms
Gesicht alle ihre Geständnisse wiederholt habe; als man
die Tochter abgeführt, habe die Mutter erwiedert: ent.
weder sei ihre Tochter von Sinnen gewesen oder sie
müsse von ihren Feinden verführt worden sein. Auf
die Bemerkung des Hr. Beckers, daß nur einTew
fel ein Kind zu solchen Aussagen verführen könne, ha.
be sie sehr gerührt geschienen, aber nach einigem Besin-
nen auf ihrem Laugnen beharrt. Die Angeklagte ha-
ben keine Bemerkung auf diese Aussage zu machen.
Der Hr. KanZ, Dollmetscher des Tribunals in
Simmcrn und Jugendiehrer der Therese Vor-
va th, 66Jahre alt, erklärt: er sei bei dem Verhör
der Amtmännin vor dem Sicherheitebeaimeri Hr:
Becker zugegen gewesen; derselbe habe ihr lange
vergebens zugeredct, endlich sei sie vor ihm auf die Knie
gestürzt, und habe erklärt: sie wolle alles gestehen,
vnd es bleibe ihr nichts übrig, als sich vor dem Thron
des Kaifers niedcrzuwersen um Gnade zu erhalten;
Hr.Becker habe darauf ihre Aussagen in seiner Ge.
genwarr niederschreiben lassen; die Amtmännin erklär-
te, sie habe sich vor dem Hr. Becker auf die Knie
geworfen, und ihn gebeten sie menschlicher zu behandeln,
Hr.De ck e r habe ihr imGestngniß gedroht, wenn sie
nicht gestehen würde, so würde sie nie das Tageslicht wie.
dersehn. Der Zeuge erklärt: er habe keine Furcht an der
Angeklagte» bemerkt; vielmehr habe sie sich immer einige
Minuten besonnen, ehe sie ihre Antworten abgegeben.
Hr. Becker erklärt: er habe ihr nie jene Worte ge-
sagt^ und erinnere sich gar nicht, sie vor jenem Ver-
hör im ArresthauS gesehn zu habend Die Amtmännin
besieht-trotz allem Zureden des Präsidenten auf ihrem

Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer