Full text: Journal für Gesetzkunde und Rechtsgelehrsamkeit (Jg. 2, Bd. 1 (1805))

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d!« Mutttr habe ihm was in feine Sa|f< ze.
than, könne sie nicht antworten.
Der Zeuge erklärt noch auf Befragen des Verthei.
digers der Amtmännin: zu der Zeit als Ni ko las
tunkenheimer von Walihausen an Nan netten
geftien habe, habe Eberhard ihm gesagt: wollte
Gort, Lunkenheimer hätte das Mädchen schon.
Der Hr. Arzt G rimme I von Kreuznach erklärt r
die Amtmännin sei einige Monate vor dem Mord zu
ihm gekommen, und habe ihm geklagt, ihr Mann sei
krank, und unerträglich, er stinke, und es sei ihm
neuerdings ein Stück aus dem Nabel gefault. Sie
habe ihn dringend gebeten, ihr doch ein Mittelchen zu ver-
schaffen , um ihn aus der Welt zu fördern; ihr einzi.
gcr Trost sei immer gewesen, daß alle Aerzte sie ver-
tröstet hatten, ihr Mann würde bald an der Zehrung
sterben; nun lebe er aber immer noch und sei ihr ganz,
unerträglich; in Mainz habe man ihr gerarhen, ihm
Bleizucker zu geben; sie habe es aber noch nicht ge»
than, glaube aber seht sich kein Gewissen daraus ma-
chen zu müssen, weil ihm doch nicht zu helfen fei; auf
fein, des Zeugen, dringendes Zureden habe sie heftig
gefchluchzet, und ihm auf das heiligste zugesagt, die-
sen Gedanken aufzuqeben. Therese Vorrath ge.
steht diese Thaksache, behauptet aber -urch Mishand-
lunqen und Schlage ihres Mannes zu diesem verzwei-
felten Schritte gezwungen worden zn sein. Der Hr.
GeneralProkurator laßt die Angeklagte vor die Ge.
schwornen vorführen, um sie zu überzeugen, daß dag
heftige Weinen derstlben Verstellung, sei. Die-
se versichert, sie könne keine Thranen weinen. Dee
Zeuge erklärt, als die Angeklagte bei ihm gewesen»
habe sie wirklich Thranen geweint.

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