Full text: Journal für Gesetzkunde und Rechtsgelehrsamkeit (Jg. 2, Bd. 1 (1805))

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Der.SchusterJakobKapp erklärte: alff er einst
mit N a n n e t t e n auf dem Felde' gewesen, habe er
Nannetten mehrere Zoten reisten "gehört. Diese
käugnct sich der Ausdrücke bedient zu haben , die' der
Zeuge angeführt hatte. Der Zeuge fcßke hinzu: Ran-
yette habe sich bei Lhmgeö"stert: sie habe kein Zet.
welchen mitgebracht, wer ihr Vater wäre. Der Alte
Vorrath habe ihm einstens geklagt, daß seine Frau
ihm Geld stehle. Die Amtmännin gesteht, sich das nöthi.
ge Geld ohne besten Vorwissen genommen zrr haben. Hr.
Becker erklärt, auf Aufforderung Ranne ttenö,
baß diese immer auch bei ihm gelaugner habe die Reden
geführt zu haben, welche Kapp ihr in den Mund lege.
'Michel Spira, Ackersmann aus Wallhausen,
erklärt: er sei vordem im Vorrathischen Hause
wohl bekannt gewesen, und habe einst den Hang
und die Amtmännin in der Esstgsiederei in einer un-
züchtigen Umarmung getroffen. Rann ette sei im
ganzen Ort als ein ehrliches und braves Mädchen be-
kannt gewesen. Die Amtmännin und Eberhard
gestehen die sie betreffende Thakfache.
Der Müller Jakob Braun von Wallhausen,
erklärt: er habe aus Auftrag der Amtmännin den
.Hang öfters bei nächtlicher Weile von Kreuznach nach
.Wallhausen gebracht; die Ammiannin habe ihm zum
Vorwände gegeben, der Effig würde sonst zu Schan-
den gehen; H a n g habe, um ins Vor r a t h i s ch e
Haus zu kommen, auf der. Amtmannin Anschlag die
Kleider des Zeugen angezogen. Eberhard und
T h e r e se gestehen es. Der Zeuge fährt fort: er sei
einst mit Eberhard nach Bingen gegangen, um
Wein zu kaufen; in Bingen habe Hang ihn ge-
schickt, für einen Gulden Opium zu kaufen. Der Apo-
theker habe ihn gefragt, zu was das Opium dienen

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