Full text: Journal für Gesetzkunde und Rechtsgelehrsamkeit (Jg. 2, Bd. 1 (1805))

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dient; bei diesen Gelegenheiten habe-ihm'auch die
Amrmannin den Knecht Hang vorgeführt.und. er ihm
wegen allzugrosser Wallung des Blutes, kühlende Arz-
neien -verschrieben; .die Amtmännin habe ihn damals
gefragt, ob er nicht glaube, daß ihr Mann zum Schla-
ge, geneigt sei.. Dieselbe habe ihm.jedoch damahlS
sowohl, als vorher. schon bei ähnlichen .Gelegenheirey
viel Sorge für das Leben ihres Mannes gezeigt.
^Nachdem die. Vertheidiger der Angeklagten noch
rnehrere Fragsn an, den ersten Zeugen, Hr. Becker
über bereits bekannte ThatUmstände gemacht hatten,
erzählte dieser noch folgende Umstände: er habe an.die
Regierung nachWürzburg geschrieben, um über dieFami-
Ite und den Lebenswandel des verstorbenen Vorrath
nähere Auskunft zu erhalten. Von dort her. habe man
ihm unter mehreren FamilienUmständen auch, das ge-
schrieben , daß der Verstorbene vorher oft an' den bei
Würzburg wohnhaften Sohn seines Bruders, seine»
.TaufPathen, Geschenke geschickt habe; da diese so. wie
-die Antwort auf alle Briefe aber ausgeblicben- sei der
Bruder selbst nach Wallhaufen gekommen, wo derVer-
-storbene ihn versichert habe, er habe keinen Briefvon ihm
--.erhalten, und sich bei dieser Gelegenheit sehr über seine
Frau beschwert. Ferner erklärte Hr. Becker: er ha*
be die Therese Vorrath das Verhör, welches
.ihre Geständnisse enthalte, nicht auf der Stelle, son-
rdern erst 24 Stunden nachher unterschreiben lassen; bei
allen Verhören seien Zeugen zugegen gewesen und die
^Amtmännin habe .alle ihre, Erklärungen freiwillig und
ungezwungen abgegeben und unterzeichnet. Die An.
.geklagte besteht. darauf, durch Mishandkungen. zu
.diesen Geständnissen gezwungen worden zu sein. Ihr
Verrheidiger, Hr. Korba.ch, bemerkte, daß sie die-
se Geständnisse gleich in ihrem ersten Verhör vor den»

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