( 220 )
Spruch d.s AppcllalionsGerichtshofes von N i s-
mes, welches erklärt daß die Adoption nicht
statt findet, (vom 3 Prairial I. 12.)
' Anmerkung. Ein früheres Urtheil des Appellaticns-
f Gerichts zu Daris hatte schon denselben Grundsatz
ausgestellt. Es scheint demnach, daß die Inrisprn,
deuz darüber schon bestimmt ist, daß die Adoption
eines anerkannten natürlichen Kindes nicht statt
findet, und wir werden keine Entscheidungen über
diese Rechtsfrage mehr in unsere Blätter aufnehmen,
eS sey denn daß deren auch für die entgegengesetzte
Meinung erfolgen sollten.
Das Tribunal hat die Gründe seiner Entscheidung
dem Gesetzbuch gemäß nicht angeführt. Man kann
jedoch annehmen, daß es vorzüglich dabei berücksich-
tiget hat, daß durch eine solche Adoption das Gesetz
über die Erbfolge verlezt, und dem natürlichen Kin-
de zum Nachtheil der gesetzlichen Erben ein Vermö-
gen zugewendet werden könnte, worauf es ihm nur be-
stimmte Rechte, die zu ihrem Äortheil nie ausgedehnt
werden können (Art. X08, Buch W.) zuerkannt hat.
Wir legen bei dieser Gelegenheit unfern Lesern
folgende Fragen, zu welchen obiges Urtheil Gelegen-
■ heit gegeben hat, zur Prüfung vor:
Ist auch das natürliche nicht anerkannte Kind,
zur Adoption unfähig? Kann man alsdann der Ver-
fügung des Art. 340 ohngeachtet, zum Beweiß der
Vaterschaft zugelassen werden?
Ist das Verbot dieses Artikels blos gegen bas Kind,