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tun Blödsinn beweisen sollten, unter andern baß Vepulst einst
der Wittib Lambot ei« HeurathsVersprcchcn folgenden In-
halts gegeben habe : die beyden Ehegatten sollten sich nie
Schmähungen sagen, eS sollten wöchentlich nicht mehr als 4
Cscalins für Ge,nutze attSgegeben werden, und der welcher;»,
rücktrrten würde, sollte dem andern einen Abstand von zehn,
tausend Gulden bezahlen; ein andereSmahl als er sey bestohlen
worden, habe er zwev Leute. die ihm verdächtig gewesen, zu
sich berufen, auf daS Cruzifir beschworen, daß er sey bestohlen
worden und von diesen gefordert, daß sie ebenfalls ihre Un-
schuld beschwören mbgtc»; dergleichen Thatsachen hätten daS
Tribunal wohl von semem Blödsinn überzeugen müssen, und
es habe daher weise und gesetzlich gehandelt, ihm einen Acr,
Walter beizuordnen. Der Art 484 des Gesetzbuches gebe jedem
Verwandten das Recht, die Interdictio« eines Verwand,
ten nachzusuchen, von diesem Artikel habe Marie Leckere Ge-
brauch gemacht, nnd dieses ihr Gesuch habe das Urtheil vom
10 Messidor begründet; von der Gültigkeit oder Ungültigkeit
der Opposition sey hier gar keine Rede und das Tribunal kön-
ne keine darauf Bezug habende Klage cvoztrcn, weil deren noch
keine anhängig sey und habe vorerst über nichts zu erkc»,
-<en, als ob Marie Leclerc die Jnrcrdiction von Vcrulst habe
nachsuchen können.
Der Bgr. Paradis stellte die Entscheidung platterdings dev
Weisheit deS Tribunals anheim.
Der Kommt,',air trat dem Antrag des Appellanten bey, wei
er die Opposition gegen die Ehe von Verulst als die Grund-
läge des ganzen JnterdictionsProzesses ansah, er trug ausser
dem auf die Interdictio« des Huissier Gentis an, weil er ei
ne» OppositionsAkt, der die Qualität der Opponenten nich
gehörig angab, signifizirt hatte.
DaS Tribunal rcduzirte die Sache auf folgende y Fragen;
1) Bezieht sich das JnterdictionsGesuch gegen Johan Fra-z
Verulst ans die Blödsinns halber gegen seine Ehe eine,
legte Opposition?
а) Ist im BejahungsFalle regelmäsig in diesem Gesuch vr,
fahren worden?
Z) Ist es der Fall durch Bcyziehung der Instanz (par 60-
cation) über die Gültigkeit dieser Opposition zu erkenn»?
4) Ist die Opposition gültig?
5) Wird, wenn sie nichtig ist, eineEntschädignnglgeschnlet?
б) Wie mutz diese bestimmt werden?
7) Besteht zwischen Marie Leclerc und Nikolas Naveau'ine
solidarische Verbindlichkeit für die Schadloshaltunq uw die
Kosten?
8) Befindet sich der Bgr. Paradis im Fall durch köverli,
chen Zwang angehalten zu werden?
y) Ist der Hüissier Gentis der Strafe der Interdictio:,' vcr,
fallen?