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*fttt Art. 489 gemäß nicht hätte beiwohnen können; «nt des-
sen Zahl also unvollständig gewesen sey.
Was die zweite Einrede beträfe, so habe man nicht das Ge«
-tz vom 3 Vrumaire sondern blos das CivUGcsttzbuch zu Rätst
I» ziehen, welches die Vcfngniß zu appellircn keineswegs un-
tersagt habe. ...
Das Tribunal bat hieraus durch ein Urtheil vom aüMessidov
In Erwägung, daß jede Entscheidung, welche der Ausübung
irr CtvilRechte eines Individuums Eintrag tlmn kann, in
nm Sinne den Charakter eines EndUrtheilS hat, weil sie in
»ein Besitz des CivilstandeS stört, daß das Gesetz vom 3 Brus
maire Sten Jahres ausscrbe«n daß cs diesem Grundsatz nicht
entgegen ist auf diese Materie, »worüber das CivilGcseybuch
eine besondere Prozedur «insülirt, nicht anwendbar ist; daß
wenn das CivilGcsctzbuch auch die Appellation von derVersü-
»ung. wodurch ein Tribunal erster Instanz einen provisori-
chen Verwalter ernennt, nicht förmlich ermächtigt, es sie doch
»icht auSschließt und daß der Art. 491 durch die Ausdrücke,
vcnn es statt findet, unterstellt, daß es in gewissen Fällen un,
lassend seyn kann, einen provisorischen Verwalter zu erneu-
ten, in welchem Falle die Person, welcher er gegeben worden
st, folglich das Recht sich zu beschweren hat;
die von dem Bertheidiger von Marie Leckere und Naveau
»orgebrachteu Einreden verworfen und die Appellation zu-
jklassen.
Zugleich hielt daß AppellationsGcricht eS für dienlich zu eis
tem Verhör des Appellanten zu schreiten, welches amsTber-
»idor in der gesetzlichen Form statt hatte, und worin» Be-
ulst nicht nur gesunde Vernunft, sondern auch ein in seinem
Äter seltenes Gedächtniß bewiest.
In der Sitzung vom loten Thermidor trug sein Vertheidiqer
ms die Nullität der ganzen Prozedur, die Aufhebung der Op-
Mion gegen seine Ehe, die solidarische Vernrthcilnnq der
Lwonentinnen zu einer Schadloöhaltung und auf die Vcrur-
thclnng von Paradis, die gemäß dem Inventarium übcrnom-
nicien Papiere selbst unter der Strafe körperlichen Zwangs
henuSzugeben, au. Er stützte sich dabei darauf, daß die Opponen-
tinien durch den Grad ihrer Verwandsihaft mit Aerulst, der
Bcfigniß, Opposition gegen feine Ehe cinznlegen, bcraubtge-
wcser sehen; daß sie mit Arglist daS Gesetz zu umgehrn und
sch riese Befugnis anzumasscn gesucht hätten, daß Verulst
rndlch für die ihn, geschehene Beleidigung eine verhaltnismäsige
Entchädignng zu fordern berechtigt sey, die wie bei jeder Jn-
juriciKlage solidarisch sevn niüffe.
Fü'. Marie Lcclcrc nnd Naveau trug man darauf an, daß
das drtheil vom loten Messidor bcstatigt werden möge; man
behauptete diese Verfügling sey sowohl gesetzlich als durch die
Umstätde gerechtfertigt; man führte a»S dem Verhör von Ve-
rulst uid dem ZengcnVerhdr mehrere Thatfachcn an, die fei-